Schufaauskunft kostenlos anfordern
Jährlich sind es im Durchschnitt über 100 Millionen Anfragen, die von der SCHUFA bearbeitet werden. In den meisten Fällen sind es Banken, Kreditkartenunternehmen, Handelsunternehmen und Telekommunikationsgesellschaften, die gerne wissen möchten, wie es mit der Bonität der jeweiligen Kunden bestellt ist.
Bei dieser jeweils angefragten Auskunft handelt sich um eine sogenannte Fremdauskunft, denn das anfragende Unternehmen möchte eine Auskunft über eine andere Person haben. Allerdings können nicht nur die mit der SCHUFA kooperierenden Vertragsunternehmen eine Auskunft über natürliche Personen einholen, sondern jeder Bürger, dessen Daten in der SCHUFA gespeichert sind, hat ebenfalls das Recht, eine Auskunft anzufordern. In diesem Fall wird von einer sogenannten Eigen- bzw. Selbstauskunft gesprochen, die jedem Bürger nach § 34 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) zusteht.
Inhalt der Selbstauskunft
Als Selbstauskunft wird im Rahmen der SCHUFA-Auskunft eine solche Auskunft bezeichnet, die vom jeweiligen Verbraucher selbst veranlasst wurde. Ein Grund kann zum Beispiel darin bestehen, dass in regelmäßigen Abständen überprüft wird, ob die in der SCHUFA gespeicherten Daten noch aktuell und richtig sind. Eine Selbstauskunft kann allerdings auch dazu dienen, diese anderen Personen vorzulegen und so mit der eigenen Bonität überzeugen.
Ein Beispiel sind Vermieter, die heutzutage immer häufiger die Vorlage einer Selbstauskunft verlangen, um einschätzen zu können, wie wahrscheinlich ist es, dass der zukünftige Mieter seinen Verpflichtungen nachkommen wird. Unabhängig davon, zu welchem Zweck die Selbstauskunft genutzt wird, haben die Bundesbürger seit geraumer Zeit das Recht, einmal im Jahr eine solche Selbstauskunft kostenlos anzufordern.
Selbstauskunft ist einmal im Jahr kostenlos
Grundsätzlich ist das Erteilen einer Selbstauskunft vonseiten der SCHUFA aus zunächst einmal kostenpflichtig, sodass durchschnittlich Gebühren von rund 15 Euro pro Auskunft anfallen. Es gibt allerdings seit April 2010 das Recht, dass jeder Bundesbürger einmal im Jahr eine kostenlose Selbstauskunft beantragen kann.
Experten raten dazu, dieses Recht auch in Anspruch zu nehmen, damit beispielsweise möglichst frühzeitig festgestellt werden kann, falls in der SCHUFA-Auskunft fehlerhafte oder unvollständige Daten gespeichert sind. Wer über diese kostenlose Selbstauskunft hinaus innerhalb eines Jahres weitere Eigenauskünfte anfordert, der muss allerdings mit den üblichen Kosten rechnen.
Welche Informationen enthält die Selbstauskunft?
Wer sich dafür entscheidet, bei der SCHUFA eine Selbstauskunft anzufordern, der kann auf bestimmte Daten zurückgreifen, die über ihn gespeichert sind. Im Wesentlichen sind es die folgenden Fakten, Daten und Zahlen, die auch eine Selbstauskunft beinhaltet:
- personenbezogene Informationen, wie zu Beispiel Name und Anschrift
- Ursprung der gespeicherten Daten, zum Beispiel, welche Bank den Kredit gemeldet hat
- Auskunft darüber, an wen die Daten weitergeleitet wurden
- Basisscore
Die SCHUFA-Auskunft kann einmal im Jahr kostenlos per Post bei der SCHUFA angefordert werden. Die ist beispielsweise mit unter dem folgenden Link als auszudruckendes PDF-Dokument möglich: https://www.meineschufa.de/downloads/SCHUFA_Infoblatt-BA-Antrag-deutsch.pdf. Alternativ ist seit geraumer Zeit über das entsprechende Online-Portal der SCHUFA ebenfalls möglich, eine Selbstauskunft dort direkt nach erfolgter Registrierung online abzurufen.