SCHUFA: negativer Eintrag
Gefürchtet ist die SCHUFA bei vielen Verbrauchern vor allem deshalb, weil dort auch negative Einträge gespeichert sind. Ein solcher negativer Eintrag kann in der Praxis ernste Konsequenzen haben und beispielsweise dazu führen, dass der Kunde entweder bei keiner Bank keinen Kredit erhält oder sogar daran gehindert wird, eine neue Mietwohnung zu finden. Mittlerweile sind es nämlich immer mehr Vermieter, die ebenfalls vor Abschluss eines Mietvertrages die SCHUFA-Auskunft einholen. Grundsätzlich kann ein negativer Eintrag also weitreichende Konsequenzen haben, sodass im Prinzip jeder Bürger versuchen sollte, dass es gar nicht erst zu einem Negativmerkmal kommt.
Was ist ein negativer SCHUFA-Eintrag?
In der SCHUFA werden vereinfacht dargestellt drei verschiedene Arten von Daten gespeichert. Zunächst einmal handelt es sich um die persönlichen Daten, wie zum Beispiel Name und Anschrift der jeweiligen Person, die neutral zu bewerten sind. Darüber hinaus gibt es auf der einen Seite die positiven und auf der anderen Seite die negativen Merkmale, die ebenfalls in Form bestimmter Daten in der SCHUFA gespeichert sind.
Ein positives Merkmal kann beispielsweise darin bestehen, dass der Kunde bereits mehrere Kredite ordnungsgemäß zurückgezahlt hat. Auch die Tatsache, dass eine oder mehrere Kreditkarten mit relativ hohen Limits vorhanden sind, kann durchaus als positives Merkmal gewertet werden, da dies auch etwas über die gute Bonität des jeweiligen Verbrauchers aussagt.
Ein negativer SCHUFA-Eintrag ist hingegen ein Fakt, der dazu führt, dass die Kreditwürdigkeit des Kunden als durchschnittlich oder sogar schlecht eingestuft werden muss. Von einem negativen SCHUFA-Eintrag wird allgemein also immer dann gesprochen, wenn dieser Eintrag dazu führt, dass der SCHUFA-Score sinkt und damit gleichzeitig auch die Kreditwürdigkeit des jeweiligen Verbrauchers herabgesetzt wird.
In der Praxis sind es vor allen Dingen die folgenden SCHUFA-Einträge, die als negatives Merkmal bzw. negativer Eintrag bezeichnet werden:
- nicht ordnungsgemäß zurückgezahlte Kredite
- Mahnbescheid
- Vollstreckungsbescheid
- Eidesstattliche Versicherung
- Haftbefehl
- ungewöhnlich viele Girokonten oder Kreditkarten
- (häufiger Wechsel des Arbeitgebers)
Die Bedeutung der einzelnen Negativmerkmale
Grundsätzlich deutet ein negativer Eintrag in der SCHUFA zwar oft auf eine nicht besonders gute Bonität des Kunden hin, allerdings gibt es durchaus nicht wenige Fälle, in denen sich hinter einem negativen Merkmal ein ganz harmloser Vorgang verbirgt, der letztendlich nichts mit der Kreditwürdigkeit des Kunden zu tun hat. Ein gutes Beispiel ist sicherlich der Mahnbescheid, der in vielen Fällen nur deshalb ausgestellt wurde, weil der Verbraucher sich beispielsweise geweigert hat, einen aus seiner Sicht unberechtigten Strafzettel wegen Falschparkens zu bezahlen. Immer dann, wenn die Behörde alle rechtlichen Schritte ausschöpft, kann dies schnell in einem Mahnbescheid oder sogar in einem Vollstreckungsbescheid enden.
Ein solcher Mahnbescheid hat letztendlich allerdings nichts damit zu tun, dass der Kunde eine schlechte Kreditwürdigkeit besitzt. Dennoch ist es in der Praxis so, dass viele Banken kaum einen Unterschied machen oder hinterfragen, warum es überhaupt zum Mahnbescheid gekommen ist. Neben dem Mahnbescheid gibt es allerdings noch die sogenannten harten Negativmerkmale, die relativ sicher dazu führen, dass der Kunde in der Praxis erhebliche Probleme haben wird, beispielsweise Kredite oder Verträge mit Mobilfunkunternehmen zu erhalten.
Zu nennen ist hier insbesondere ein Haftbefehl, ein Vollstreckungsbescheid oder auch eine Eidesstattliche Versicherung. Relativ viele Girokonten und Kreditkarten sind zwar kein klassischer negativer Eintrag, werden allerdings von durchaus nicht wenigen Banken trotzdem negativ bewertet. Denn wer beispielsweise ungewöhnlich viele Girokonten hat, dem wird mitunter vorgeworfen werden können, dass er dies nur aus dem Grund tut, um bei möglichst vielen Banken ein Girokonto mit Dispokredit zu erhalten.
Wann bekommt man einen negativen SCHUFA-Eintrag?
Einen negativen SCHUFA-Eintrag bekommen die meisten Verbraucher in der Praxis beispielsweise dann, wenn es einen unerledigten Kredit gibt, bei dem die Raten nicht vereinbarungsgemäß gezahlt worden. Auch offene Rechnungen bei Telekommunikations- bzw. Mobilfunkunternehmen, also zum Beispiel eine nicht beglichene Handyrechnung, kann schnell zu einem Mahnbescheid und Summe zu einem negativen SCHUFA-Eintrag führen.
Ein weiterer Grund für einen negativen SCHUFA-Eintrag ist die Privatinsolvenz, die fast immer zunächst mit der Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung einhergeht. Die meisten negativen SCHUFA-Einträge haben sicherlich ihre Berechtigung, aber es gibt durchaus nicht wenige Fälle, in denen der Eintrag entweder fälschlicherweise vorhanden ist oder nicht mehr aktuell ist. In einem solchen Fall sollte sich der Verbraucher schnellstmöglich bemühen, dass der negative Eintrag aus der SCHUFA gelöscht wird.