Wie wickle ich einen Privatkredit ab?
Sind Sie momentan auf der Suche nach einer Zwischenfinanzierung Ihres geplanten Vorhabens? Dann bietet sich ein Privatkredit unter Freunden bzw. näheren Bekannten als eine günstige Kreditmöglichkeit und Alternative zu einem klassischen Bankkredit an. Dieser Kredit sollte allerdings richtig abgewickelt werden. Grobe Fehler sollte man im Vorfeld vermeiden. Prinzipiell gibt es keine Vorschriften die eine definierte Form voraussetzen.
Einen speziellen schriftlichen Vertrag oder gar notarielle Vertragsvorschriften gibt es nicht. Dennoch empfehlen wir die Schriftlichkeit als späteres Beweismittel. Sollten Sie einen Privatkredit als Kreditgeber gewährt haben, müssen Sie das später, falls es zum Streit kommt, auch beweisen können. Bedenken Sie: Als Kreditgeber sind Sie in der Beweispflicht.
Gerade bei Krediten in der eigenen Familie, für Freunde oder enge Bekannte empfiehlt sich ein kurzes Schriftstück aufzusetzen, um später Enttäuschung und Ärger zu vermeiden.
Unsere Empfehlung ist für Kredite jeglicher Art immer die Verwendung der Schriftform für einen Kreditvertrag. Dabei ist es unerheblich ob es sich um den Bruder, die Schwester den Vater oder den Freund handelt. Sie sind in der Beweispflicht wenn es zum Streit kommt. Sie müssen beweisen dass es sich tatsächlich um ein Darlehen und nicht um ein Geschenk gehandelt hat, wie möglicherweise der Kreditnehmer nun behaupten kann. Sie finden eine Vielzahl von Darlehensvorlagen im Internet. Hier können Sie ein einfaches Muster für einen Darlehensvertrag herunterladen:
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Diese Daten gehören in einen Darlehensvertrag
Eine gesetzliche Definition für einen Darlehensvertrag gibt es nicht. Auch gibt es keinen rechtssicheren Vertrag. Dennoch sollten Sie wenigstens die Eckpunkte gemeinsam mit dem Kreditnehmer notieren. Vereinbaren Sie genau wer Kreditnehmer und wer Kreditgeber ist. Die Kreditsumme, das Datum und die Konditionen (Zinsen) sollten vereinbart werden. Vereinbaren Sie auch in welcher Form das Darlehen zurückgeführt werden soll und wann und wie Zinsenzahlungen zu leisten sind. Sollten Sie das Darlehen gewährt haben, lassen Sie sich dies entweder im Kredit-Vertrag oder separat bestätigen. Im beigefügten Muster finden Sie mögliche Formulierungen. Bei der Wahl der Zinsen sind Sie prinzipiell frei in Ihrer Gestaltung. Achten Sie aber darauf marktübliche Zinsen zu vereinbaren. Sollte man Ihnen hier Wucher nachsagen können, ist die Zinsvereinbarung ungültig und Sie erhalten keine Zinsen. Wucherzinsen sind deutlich höher als der marktübliche Zins allerdings nicht näher spezifiziert. Als Faustregel gilt: Die Zinsen sollten das Doppelte des marktüblichen Zinses nicht übersteigen.
Vereinbaren Sie auf jeden Fall einen festen Zeitpunkt der Kreditrückzahlung. Wenn Sie keinen Rückzahlungszeitpunkt definieren, greift die gesetzliche Reglung. Hier sind 3 Monate als Kündigungsfrist definiert. Haben Sie diese Frist geltend gemacht, sind Sie berechtigt den Darelehensvertrag zu kündigen und Ihr Darlehen zurückzufordern. Kommt der Kreditnehmer Ihrer Aufforderung nicht nach, können Sie den Kreditnehmer in Verzug setzen und mahnen. Hier ist wichtig, dass Sie ihrerseits Fristen setzen. Widerspricht der Kreditnehmer diesem Prozedere nicht verbindlich und schriftlich, bleibt Ihnen nun nur der Gang zum Amtsgericht. Hier müssen Sie einen Vollstreckungsbescheid beantragen und versuchen einen Titel zu erwirken. Sie können natürlich auch gleich den juristischen Weg vor Gericht einschlagen, allerdings ist der mit deutlich höheren Kosten verbunden.
Deutlich einfacher ist es für Sie als Kreditgeber. Sie vereinbaren eine Sicherheit, die Ihnen für die Zeit des Kredites als Sicherheit übereignet wird. Diese lässt sich einfach in den Kreditvertrag vermerken und dient Ihnen als Geber als zusätzliche Absicherung, sollte es zum Ausfall kommen. Wir empfehlen im privaten Umfeld immer eine Sicherheit in Anspruch zu nehmen. Möchte sich der Kreditnehmer darauf nicht einlassen, ist dies immer ein Indikator dafür, dass der Kredit wohl auch nicht zurückgeführt werden soll. Akzeptieren Sie Sicherheiten, die Sie Ihrerseits schnell in Bargeld umwandeln können. Hier bieten Sie sich Schmuck, Wertpapiere, ein Auto usw. an.
Bitte beachten Sie, dass Zinserträge aus privat gewährten Darlehen steuerpflichtigsind! Wenn Sie die steuerfreie Grenze von 801 Euro (bei Ehepaaren 1602 Euro) jährlich übersteigen, sind Sie verpflichtet, in der Steuererklärung dies aufzuführen.