Kredit an Geringverdiener – Was beachten?
Mit dem Begriff „Geringverdiener“ werden in der Finanz- und Wirtschaftswelt sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte definiert, welche mit ihrem Arbeitsentgelt im so genannten „Niedriglohnsektor“ liegen. Seit dem Jahr 2010 liegt die festgelegte Niedriglohngrenze unterhalb eines monatlichen Bruttoeinkommens von 1.802 Euro.
Da die Existenzsicherung bei vielen Geringverdienern nicht gewährleistet ist, können sie zusätzlich zu ihrem Arbeitsentgelt staatliche Zuschüsse beziehen, beispielsweise in Form von Wohngeld, Kindergeldzuschüsse oder Arbeitslosengeld II. Umgangssprachlich wird diese Kategorie der Geringverdiener auch als „Aufstocker“ bezeichnet, die Bundesagentur für Arbeit spricht von erwerbstätigen Arbeitslosengeld II-Beziehern. Doch wie sieht es eigentlich mit der Kreditvergabe an Geringverdiener aus? Unter welchen Bedingungen können Niedriglohnempfänger einen Kredit erhalten und welche Dinge müssen unbedingt beachtet werden?
Die Kapitaldienstfähigkeit muss zwingend gewährleistet sein
Aus Bankensicht ist der Nachweis einer vorhandenen Kapitaldienstfähigkeit das A und O bei der Vergabe von Privatkrediten beziehungsweise Verbraucherdarlehen. Die Bank muss sich sicher sein, dass die mit dem Kunden vereinbarte Kreditrate, welche zur Rückführung des aufgenommenen Kredits vereinbart wird, verhältnismäßig ist und im Einklang mit den monatlichen Ein- und Ausgaben steht. Die Kapitaldienstfähigkeit ist entscheidend für die Sicherheit des Kredits, wobei es in diesem Bereich bei Geringverdienern schnell zu Problemen kommen kann. Dies hängt damit zusammen, dass jede Bank die Kapitaldienstfähigkeit ihrer Kunden ermittelt, indem vom monatlichen Nettoeinkommen, je nach Haushaltskonstellation, festgelegte Lebenshaltungskostenpauschalen abgezogen werden.
Die Pauschalen kennen
Die Pauschalen beinhalten für alle Haushalts- und Familienmitglieder feste Beträge, welche aufgewendet werden müssen, um Lebensmittel und Kleidung zu kaufen oder anfallende Versicherungsbeiträge zu bezahlen. Dazu müssen natürlich noch weitere, laufende Verpflichtungen berücksichtigt werden, wie beispielsweise die monatliche Mietzahlung oder bestehende Kredite. Ist der ermittelte „Überschuss“ (Wert nach Abzug der Lebenshaltungskostenpauschalen und weiteren Verpflichtungen) höher als die vereinbarte monatliche Rate, dann steht einer Kreditvergabe, sofern eine unbedenkliche SCHUFA-Auskunft eingeholt werden konnte, nichts mehr im Wege.
Augen auf bei der Überschussermittlung
Bei Geringverdienern kann es jedoch schnell passieren, dass kein oder ein zu geringer monatlicher Überschuss ermittelt wird. Dies hängt auf der einen Seite damit zusammen, dass die verallgemeinerten Pauschalen für den Lebensunterhalt sehr hoch sein können (beispielsweise 700,00 Euro für den ersten Erwachsenen, 300,00 Euro für den zweiten Erwachsenen und 200,00 Euro pro Kind) und auf der anderen Seite rechnen viele Banken Zusatzeinkünfte wie Wohngeld oder erhöhtes Kindergeld nicht mit an.
Mitschuldner oder Zusatzsicherheiten können die Chance auf einen Kredit erhöhen
Natürlich besteht die Chance, dass eine Bank quasi aus „Kulanz“ von ihren festgelegten Lebenshaltungskostenpauschalen absieht und individuelle Werte ermittelt. Dies ist beispielsweise möglich, indem die Kontoauszüge der letzten beiden Monate analysiert werden, sodass die Bank ein Gefühl für die tatsächlichen Ausgaben des Kreditnehmers bekommen kann. Die Reduzierung der Pauschalen, beispielsweise um 50,00 oder 100,00 Euro, kann bei einem Geringverdiener schon sehr viel ausmachen. Dazu bleibt einem Geringverdiener natürlich immer noch die Möglichkeit, die Chance auf den gewünschten Kredit mit Hilfe mit Mitschuldnern beziehungsweise weiteren Antragsstellern oder Zusatzsicherheiten zu erhöhen.
Sicherheiten können helfen bei der Kreditentscheidung
Eine Zusatzsicherheit kann beispielsweise abgetretenes Guthaben eines Bausparkontos oder einer Lebensversicherung sein. Bei einem Kredit für Geringverdiener, welche zusätzlich Arbeitslosengeld II beziehen, ist die Chance auf bewilligte Kreditmittel natürlich niedriger. Dies hängt auf der einen Seite damit zusammen, dass Banken das ALG II nur ungern voll anrechnen (die Leistungen könnten schließlich jederzeit gekürzt werden oder wegfallen) und auf der anderen Seite sind Kredite an Geringverdiener der Kategorie „Aufstocker“ zustimmungspflichtig und können daher nur in Ansprache mit der Agentur für Arbeit vergeben werden.