Sie haben einen neuen Mercedes auf Kredit gekauft? Dann werden Sie ihre Vertrag vermutlich mit der hauseigenen Mercedes Bank abgeschlossen haben. Im Kleingedruckten der Kreditbedingungen hat Mercedes dort eine Klausel eingefügt, die ihnen wahrscheinlich überhaupt nicht aufgefallen ist, aber weitreichende Folgen hat. Konkret geht’s dort nämlich, um ihre Schadensersatzansprüche gegenüber dem Autokonzern. Die besagte Klausel wurde nun vom Bundesgerichtshof (BGH) kassiert und für nichtig erklärt.
Wir haben die Informationen und die Folgen des Gerichtsurteils zusammengefasst.
Folgende Kreditgeschäftsbedingungen ist nicht mehr gültig
Konkret haben die Autokreditverträge der Mercedes Bank bisher besagt, dass der Kreditnehmer alle Schadensersatzansprüche gegenüber dem Autohersteller vollständig an die Bank abtritt. Die Besonderheit dabei war, dass die Regel für alle Ansprüche galt, unabhängig vom Rechtsgrund, der dem Schaden zugrunde lag. Mercedes hat sich bisher genau mit dieser Geschäftsbedingung erfolgreich gegen alle Klagen aus dem Diesel-Abgasskandal verteidigen können.
Es ist bekannt, dass Volkswagen (inklusive Audi) und BMW schon zu entsprechenden Schadensersatzzahlungen verurteilt wurden. Gegen Mercedes gibt’s in Deutschland bisher indes noch kein entsprechendes Urteil.
Der Präzedenz-Fall: Urteil vom Oberlandesgericht aufgehoben
Der BGH hat sich natürlich nicht „freiwillig“ mit den Geschäftsbedingungen der Mercedes Bank beschäftigt. Der Entscheidung hat liegt eine andere Verhandlung zugrunde. Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart hatte ein Kunde der Mercedes Bank versucht, gegenüber dem Autokonzern eine Forderung geltend zu machen, die auf den Einbau illegaler Abschalttechnik abgezielt hat. Die Richter am in Stuttgart haben daraufhin entschieden, dass der Kunde aufgrund seines Kredites bei der konzerneigenen Bank nicht berechtigt sei, eine derartige Klage einzureichen. Zur Sache selbst wurde am Oberlandesgericht überhaupt gar nicht verhandelt. Die Klage wurde quasi im Vorfeld „weggebügelt“.
Der Bundesgerichtshof hat diesen Urteil nun vom Tisch gewischt und die Klausel in den AGBs der Bank für unwirksam erklärt.
Klausel darf nicht gegen allgemeines AGB-Recht verstoßen
Die Bundesrichter sind der Meinung, dass die Klausel auch Dinge umfasst, die unerlaubtes Handeln als Grundlage haben. Laut dem BGH kann es nicht sein, dass die Geschäftsbedingungen betrügerische Handlungen oder andere halb legale Machenschaften legalisieren. Es sei nicht möglich, den Kunden die Klage-Möglichkeit zu nehmen. Dies widerspreche grundsätzlich den Vorgaben, die für die Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten. Das AGB-Recht wurde von der Mercedes Bank nicht beachtet.
Rücküberweisung an das Oberlandesgericht Stuttgart
Der ursprüngliche Fall muss nun vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart neu verhandelt werden. Es muss geklärt werden, ob die Klage inhaltlich berechtigt war oder ist. Das Verhandlungshindernis wurde vom BGB erst einmal ausgeräumt. Ob es tatsächlich zu einer Verteilung von Mercedes Benz im Diesel-Abstandsskandal kommt, darf zumindest bezweifelt werden.
Anwälte des Autokonzerns reagieren sehr gelassen
Die Anwälte von Mercedes haben das Urteil vom Bundesgerichtshof zur Kenntnis genommen. In einer ersten Stellungnahme heißt es, dass man die genaue Urteilsbegründung abwarten werde. Die AGBs der Mercedes Bank werden im Anschluss entsprechend angepasst.
Zum konkreten Fall heißt es von der Mercedes-Seite, dass man davon ausgehe, dass das Oberlandesgericht in Stuttgart, die Klage auch im zweiten Anlauf als unbegründet abweisen werden.
Irgendwann wird es auch für die Stuttgarter eng
Schaut man sich die Entwicklung in der aktuelle Rechtsprechung an, ist davon auszugehen, dass Mercedes Benz in absehbarer Zeit ebenfalls die ersten Strafen aufgrund der Diesel-Skandals zahlen muss bzw. dazu gezwungen wird, Vergleiche einzugehen. Der Europäische Gerichtshof hat im März entscheiden, dass die Hersteller auch dann Schadensersatz bezahlen müssen, wenn der Einbau der Anschalttechnik fahrlässig und nicht vorsätzlich erfolgt ist.
Der Bundesgericht wird sich mit der EU-Regel im 8. Mai beschäftigen und daraus dann die deutschen Rechtsregeln festlegen.
Unser Tipp: Autokredit nicht zwingend bei der Konzernbank
Die Schadensersatzklausel der Mercedes Bank ist sicherlich eine Besonderheit. Wir empfehlen ihnen auch aus anderen Gründen, einen Autokredit nicht bei einem hauseigenen Kreditinstitut abzuschließen. Die Konditionen der Darlehen sind meist deutlich schlechter als am freien Markt. Es gibt zahlreiche, sehr gute Online Banken, die auch Autofinanzierungen anbieten. Vergleichen Sie die Konditionen. Sie können bares Geld sparen. Suchen Sie im Kreditvergleich speziell nach Auto- und nicht nach Ratenkrediten.