Das Wichtigste: die Grundschuld.
Als Sicherheit für Ihr Hypothekendarlehen erhalten wir von Ihnen oder einer dritten Person eine vollstreckbare Grundschuld. Eine Grundschuld ist ein Pfandrecht an einer Immobilie, das im Grundbuch eingetragen wird. Sie wird entweder neu bestellt oder an uns abgetreten.
Das Schuldanerkenntnis:
Da ein Darlehensnehmer für das Darlehen auch mit seinem sonstigen Vermögen haftet, ist es üblich, dass er neben der Grundschuld ein notarielles, vollstreckbares Schuldanerkenntnis abgibt, mit dem er sich – natürlich nur für den Fall eines Falles – der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwirft. Dieses Schuldanerkenntnis geben Sie ohne zusätzlichen Aufwand innerhalb der Grundschuld -bestellungsurkunde ab.
Andere Sicherheiten:
Im Einzelfall kann die Darlehensvergabe davon abhängen, dass uns weitere Sicherheiten zur Verfügung gestellt werden. Das können beispielsweise Bürgschaften, Ansprüche aus abgeschlossenen Lebensversicherungen oder Bausparverträgen sein.
Sicherheitenverwertung:
Als Darlehensgeber sind wir berechtigt, die Sicherheiten zu verwerten, wenn Zahlungsverpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nicht erfüllt werden oder erhebliche Schwierigkeiten auftreten, die auf andere Weise nicht gelöst werden können.
Unverzichtbar: die Gebäudeversicherung.
Voraussetzung für die Auszahlung eines Hypothekendarlehens ist, dass eine Gebäudeversicherung besteht, die das Beleihungsobjekt gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden ausreichend versichert. Im Schadensfall soll sie die Gesamtkosten der Wiederherstellung des Gebäudes decken. Die Prämien entrichten Sie an die Versicherungsgesellschaft. Darüber hinaus kann es für Sie sinnvoll sein, freiwillig andere Versicherungen abzuschließen, z.B. eine Risiko-Lebensversicherung, die im Falle des Ablebens des Versicherten (häufig der Hauptverdiener der Familie) eintritt, eine Restschuldversicherung, eine Erwerbsunfähigkeits-/ Berufsunfähigkeitsversicherung etc.
Wenn wir uns einig sind, schließen wir einen Darlehensvertrag. Dieser Vertrag regelt auch die Auszahlungsvoraussetzungen, das heißt, er nennt außer der Grundschuld insbesondere die anderen vereinbarten Sicherheiten, Nachweise und Unterlagen, die wir von Ihnen erhalten. Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Darlehen ausgezahlt. Sie sind verpflichtet, die Auszahlungsvoraussetzungen zu schaffen und das Darlehen abzunehmen.
Das Darlehen wird üblicherweise bei fertigen Gebäuden in einer Summe, bei Neubauten entsprechend dem Baufortschritt in mehreren Raten nach Vereinbarung ausgezahlt.