Die meisten Verbraucher in Deutschland haben nicht nur schon einmal von der Schufa gehört, sondern sind aller Wahrscheinlichkeit nach selbst mit verschiedenen Daten in der Schufa gespeichert.
Die Auskunftei wird schon seit Jahrzehnten von Banken und anderen Unternehmen genutzt, um sich ein Bild über die Bonität von Privatpersonen zu machen. Insbesondere dann, wenn Sie einen Kredit von der Bank haben möchten, kommen Sie in der Regel nicht darum herum, dem Einholen einer Schufa-Auskunft zuzustimmen. Doch was passiert eigentlich und was können Sie eventuell tun, wenn die Schufa-Auskunft negativ ist?
Schufa-Auskunft als wichtiges Bonitätsmerkmal
Die in der Schufa gespeicherten Daten, insbesondere die Schufa-Merkmale, stellen vor allem für Banken ein wichtiges Mittel dar, um die Bonität der Kunden zu beurteilen. Neben dem Einkommen ist bei zahlreichen Krediten die Schufa-Auskunft das wichtigste Merkmal, welches die Kreditinstitute zur Hilfe nehmen. Heutzutage bedienen sich allerdings nicht mehr ausschließlich Banken der Schufa als Informationsquelle, sondern beispielsweise auch die folgenden Unternehmen:
- Versicherungsgesellschaften
- Mobilfunkunternehmen
- Telefongesellschaften
- Wohnungsgesellschaften (Vermieter)
Was beinhaltet die Schufa-Auskunft?
In der Schufa-Auskunft gibt es diverse Informationen, die für Banken und andere Unternehmen, die mit der Schufa arbeiten, von Bedeutung sind. Der Inhalt der Schufa-Auskunft lässt sich in zwei große Bereiche einteilen, nämlich zum einen in die persönlichen Daten und zum anderen in die verschiedenen Merkmale sowie den Schufa-Score. Die persönlichen Daten dienen im Grunde nur dem Abgleich, ob beispielsweise die Bank noch vom Kunden die aktuellen Angaben hat, wie zum Beispiel Anschrift oder auch das Geburtsdatum. Viel interessanter sind hingegen die in der Schufa gespeicherten Merkmale, insbesondere die sogenannten und von Kunden gefürchteten Negativmerkmale.
Meistens können die Kreditinstitute schon anhand des Schufa-Scores auf einen Blick erkennen, ob Negativmerkmale in der Schufa vorhanden sind, sodass die Schufa-Auskunft negativ wäre. Dies trifft zum Beispiel zu, falls eines oder gar mehrere der folgenden Merkmale in der Schufa-Auskunft aufgeführt werden:
- Mahnbescheid
- Eidesstattliche Versicherung
- Vollstreckungsbescheid
- Haftbefehl
- Privatinsolvenz
- Unerledigte Kredite
In diesen Fällen ist die Schufa-Auskunft auf jeden Fall negativ, sodass zunächst einmal die Vergabe eines Kredites oder auch der Erhalt eines Mobilfunkvertrages sehr unwahrscheinlich wäre.
Schufa-Auskunft negativ: Veraltete und fehlerhafte Einträge prüfen
Wenn sich nun tatsächlich ein negatives Merkmal in der Schufa befindet, die Schufa-Auskunft also negativ ist, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Entweder ist das Negativmerkmal berechtigt oder es handelt sich um einen veralteten, fehlerhaften oder komplett falschen Eintrag. Besonders im letzten Fall müssen Sie unbedingt aktiv werden, denn fehlerhafte und falsche Negativmerkmale können großen Schaden anrichten. Das Problem besteht allerdings zunächst einmal darin, dass Sie überhaupt davon Kenntnis erlangen müssen, dass sich ein falsches negatives Merkmal in Ihrer Schufa befindet.
Die meisten Banken lehnen nämlich beispielsweise Kreditanträge relativ schnell und oftmals ohne Begründung ab, falls die Schufa negativ ist. Dies bedeutet, Ihnen wird nicht unbedingt mitgeteilt, warum der Darlehensantrag nicht genehmigt wurde, sodass Sie im Prinzip selbst darauf kommen müssen, einmal Ihre eigene Schufa-Auskunft überprüfen. Dazu haben Sie einmal pro Jahr sogar kostenlos das Recht. Daher sollten Sie diese Möglichkeit unbedingt nutzen und mindestens alle zwölf Monate bei der Schufa eine kostenfreie Selbstauskunft beantragen.
Haben Sie nun einen fehlerhaften oder vielleicht nicht mehr aktuellen negativen Eintrag in der eigenen Schufa-Auskunft entdeckt, stellt sich vermutlich die Frage, was Sie nun tun müssen. Im ersten Schritt ist es wichtig, dass Sie herausfinden, wer den negativen Eintrag überhaupt zu verantworten hat. Dies ist nicht die Schufa selbst, sondern beispielsweise eine Bank oder ein anderes Unternehmen, welches mit der Schufa zusammenarbeitet. Falls nicht direkt ersichtlich ist, wer den Eintrag zu verantworten hat, können Sie sich mit dieser Frage problemlos an die Schufa wenden, denn diese ist zumindest dazu verpflichtet, Ihnen den Veranlasser der Eintragung mitzuteilen.
Im zweiten Schritt sollten Sie nun diesen Veranlasser kontaktieren und gleichzeitig darüber informieren, dass der negative Schufa-Eintrag aus Ihrer Sicht unbegründet bzw. falsch ist. Der Veranlasser wird dann prüfen, ob es sich um einen Fehler handelt und er sollte Ihnen darüber möglichst schnell Rückmeldung geben. Sollte der Fehler bestätigt und eingesehen werden, ist es die Pflicht des Unternehmens, dies der Schufa mitzuteilen und zu veranlassen, dass der falsche Negativeintrag umgehend gelöscht wird. Sollte der Veranlasser der Eintragung allerdings aus seiner Sicht keinen Fehler gemacht haben, müssen Sie notfalls unter Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes rechtliche Schritte einleiten, damit der negative Eintrag letztendlich doch gelöscht wird, denn dieser kann zu erheblichen Schäden führen.
In der Übersicht sind es die folgenden Schritte, die Sie im Zusammenhang mit einem nicht berechtigten negativen Eintrag in der Schufa gehen sollten, um diesen zu beseitigen.
- Regelmäßig (mindestens einmal pro Jahr) Selbstauskunft bei der Schufa einholen und eigene Schufa-Auskunft überprüfen
- Veranlasser des fehlerhaften Eintrages ausfindig machen und kontaktieren
- Um Löschung des fehlerhaften Eintrages bitten
- Löschung nach einer gewissen Zeit kontrollieren, durch Einholen einer erneuten Selbstauskunft
Schufa-Auskunft: berechtigtes Negativmerkmal
Deutlich häufiger als ein fehlerhaftes negatives Merkmal in der Schufa ist leider ein berechtigter Negativeintrag, beispielsweise in Form eines Mahnbescheides. In diesem Fall haben Sie natürlich keine Möglichkeit, diesen Eintrag vorzeitig löschen zu lassen. Allerdings können Sie natürlich dazu beitragen, dass beispielsweise der aktuelle Mahnbescheid aufgehoben wird, indem Sie die offene Forderung begleichen. Gegen manche negativen Einträge können Sie allerdings nichts unternehmen, wie zum Beispiel eine abgegebene eidesstattliche Versicherung, die Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens oder einen Haftbefehl. Wenn also in Ihrer Schufa-Auskunft ein berechtigtes Negativmerkmal enthalten ist, müssen Sie zunächst einmal davon ausgehen, bei der Bank keinen Kredit zu erhalten, zumindest nicht von einem inländischen Kreditinstitut.
Trotzdem können Sie auch dann, wenn die Schufa-Auskunft negativ ist, etwas tun, wenn Sie ein Kredit benötigen. Die Lösung besteht in einem sogenannten Kredit ohne Schufa, der in aller Regel über Kreditvermittler von Banken vergeben wird, die im Ausland ansässig sind, häufig in Liechtenstein. Diese Kredite ohne Schufa sind im Prinzip die einzige Lösung, wie Sie trotz einer negativen Schufa eine Finanzierung erhalten. Achten Sie allerdings darauf, dass bei Weitem nicht alle Angebote in dieser Sparte auch seriös sind. Ferner bedeutet ein schufafreies Darlehen natürlich nicht, dass Sie keine ausreichende Bonität haben müssen. Lediglich die Schufa-Auskunft spielt keine Rolle, aber dennoch müssen Sie beispielsweise ein ausreichendes Einkommen vorweisen, meistens einer abhängigen Beschäftigung in Vollzeit nachgehen und mitunter ist das Stellen von Sicherheiten notwendig.