Wer einen Privatkredit abgeschlossen hat, um sich beispielsweise ein neues Auto zu kaufen, der hat grundsätzlich ein 14-tägiges-Widerrufsrecht. Auch für Kreditverträge gilt natürlich der § 355 BGB, sodass das allgemeine Widerrufsrecht für Verbraucherverträge auch bei Krediten stets in Anspruch genommen werden kann. Doch welche Dinge sind bei einem Kreditwiderruf zu beachten und was hat es mit dem ominösen „Widerrufs-Joker“ bei Baufinanzierungsdarlehen, welche ab dem 01.11.2002 abgeschlossen wurde, auf sich?
Der Kreditwiderruf – diese Dinge sind zu beachten
Wenn ein abgeschlossener Kreditvertrag durch den Kreditnehmer widerrufen werden soll, so ist es vor allem wichtig, dass sich der Kreditnehmer an die 14-Tages-Frist hält. Die Frist des allgemeinen Widerrufsrechts beginnt mit der Widerrufsbelehrung, welche dem Kunden von der Bank zwingend in Textform ausgehändigt werden muss. Der Kreditgeber hat gemäß § 492 Abs. 2 BGB, Art. 247 § 6 Abs. 2 EGBGB die Verpflichtung, den Kunden über das Widerrufsrecht zu belehren. Informationen zu Beginn und Ende des Widerrufsrechts findet der Kreditnehmer häufig an mehreren Stellen seiner Kreditunterlagen – natürlich im Kreditvertrag, aber auch in der Pflichtanlage „Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite“.
Möchte der Kreditnehmer einen Kredit innerhalb der 14-Tages-Frist widerrufen, so muss er sich mit diesem Anliegen schriftlich an den Kreditgeber richten. In vielen Fällen kann ein Widerruf mittlerweile auch per E-Mail eingereicht werden, ein aufgesetztes Widerrufsschreiben, welches per Einschreiben postalisch zum Kreditgeber geschickt wird, stellt jedoch immer noch die Variante mit der höchsten Rechtssicherheit und Nachweisbarkeit dar. Nachdem die Bank den Kreditwiderruf erhalten hat, kommt es vor allem darauf an, ob die Kreditmittel bereits an den Kunden ausgezahlt wurden. Ist dies nicht der Fall, so wird der Kreditvertrag als gegenstandslos erklärt und der Kreditnehmer hat keine weiteren Verpflichtungen.
Was passiert, wenn der Kreditbetrag bereits an den Kunden ausgezahlt wurde?
Bei einem Kreditwiderruf nach Auszahlung der beantragten Kreditmittel wird der gesamte Kreditbetrag mit einer Frist von maximal 30 Tagen fällig gestellt. Für diesen Zeitraum muss der Verbraucher dann die im Vertrag vereinbarten und aufgrund der Auszahlung bereits anteilsmäßig angefallenen Sollzinsen zahlen. Wer den Kreditbetrag noch auf seinem Konto hat, kann hier natürlich schnell agieren, was mit Blick auf die taggenaue Berechnung der Sollzinsen für eine Kostenersparnis sorgt. Die genauen Informationen zur Berechnung der Sollzinsen findet der Kreditnehmer in der Widerrufsbelehrung unter dem Punkt „Widerrufsfolgen“.
Der „Widerrufs-Joker“ für Baufinanzierungsdarlehen ab 11/2002
Im Jahr 2014 gab es für viele Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer ein äußerst spannendes BGH-Urteil, welches den Verbrauchern ermöglicht einen nachträglichen „Widerrufs-Joker“ zu ziehen. Betroffen sind bankenabhängig circa 70 bis 80 Prozent der Baufinanzierungskredite, welche ab dem 01.11.2002 abgeschlossen wurden. Der Grund für die nachträgliche Möglichkeit zum Kreditwiderruf ist die Tatsache, dass zahlreiche Kreditgeber ihre Kreditverträge zu dieser Zeit mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung geschrieben haben.
Es handelte sich um eine Vorlage des Bundesgerichtshof, welche den Banken ab November 2002 zur Verfügung stand und bundesweit genutzt wurde. Die fehlerhaften Widerrufsbelehrungen beinhalten unklare Formulierungen zu Beginn und Ende des Widerrufsrechts, weshalb die Kreditnehmer gemäß dem getroffenen BGH-Urteil nun nachträglich von ihrem Kreditvertrag zurücktreten können. Es muss hierbei keine Vorfälligkeitsentschädigung oder Ähnliches gezahlt werden und dennoch haben die Kreditnehmer das Recht, ihren alten Kredit sofort mit einem neuen Kredit umzuschulden. Für die Banken ist dies natürlich ein teures Spiel, schließlich profitieren sie mit Blick auf die aktuelle Ertragslage gerade von Krediten des „alten Zinsniveaus“. Für Kreditnehmer, welche ansonsten noch einige Jahre in der Zinsbindung wären, ist der „Widerrufs-Joker“ natürlich eine lukrative Möglichkeit, um schon direkt in den Genuss der aktuellen Niedrigzinsen zu kommen.