Wer einen Kredit aufnehmen möchte, der sollte sich ab einer gewissen Kredithöhe auch mit dem Thema „Risikolebensversicherung“ beschäftigen. Eine Risikolebensversicherung wird zur Absicherung eines Kredites abgeschlossen, um im Todesfall dafür zu sorgen, dass keine offenen Schulden hinterlassen werden. In manchen Fällen ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung ein Pflichtkriterium für die Kreditzusage der Bank. Der folgende Artikel beschäftigt sich mit dem Thema „Risikolebensversicherung als Kreditabsicherung“ und geht dabei auf die Motive der Bank sowie viele wichtige Details für den Versicherungsnehmer ein.
Was wird unter dem Begriff „Risikolebensversicherung“ verstanden?
Eine Risikolebensversicherung wird stets auf das Leben einer natürlichen Person abgeschlossen und sichert eine bei Abschluss festgelegte Versicherungssumme ab. Die Versicherungssumme kann konstant oder auch fallend gewählt werden, sodass auch die Möglichkeit besteht, die Absicherung analog zum Darlehensverlauf zu gestalten (der Kredit wird durch die monatliche Rückzahlung getilgt, gleichzeitig verringert sich die Versicherungssumme der Restkreditversicherung). Die Versicherungssumme wird ausschließlich im Todesfall des Versicherungsnehmers gezahlt, sodass der Versicherungsnehmer im Erlebensfall im Rahmen der vereinbarten Laufzeit ausschließlich für seinen Schutz gezahlt hat. Dies ist der größte Unterschied im Vergleich zu einer kapitalbildenden Lebensversicherung.
Ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung sinnvoll?
Eine Risikolebensversicherung dient zur Kreditabsicherung und kann beispielsweise im Todesfall des Hauptverdieners dafür sorgen, dass eine Familie weiterhin und ohne offene Verbindlichkeiten in ihrem Wohneigentum bleiben kann. Die Frage, ob der Abschluss einer Risikolebensversicherung sinnvoll ist oder nicht, muss grundsätzlich immer kundenspezifisch und bezogen auf die jeweilige finanzielle Situation beantwortet werden. Zur fallbezogenen Beurteilung sind die folgenden Fragestellungen hilfreich:
- Wie hoch ist der Kreditbetrag?
- Wie hoch ist die monatliche Kreditrate?
- Handelt es sich um einen Privatkredit (Blanko) oder ein dinglich besichertes Darlehen?
- Wie sieht die Familiensituation des Kreditnehmers aus?
- Ist der Kreditnehmer Alleinverdiener oder sind beispielsweise beide Eheleute berufstätig?
Was die Motive der Bank betrifft, so wird vor allem Familien beziehungsweise verheirateten Personen mit Kindern zum Abschluss von Risikolebensversicherungen geraten. Hierbei geht es im Vordergrund darum, dass die Familie auch wenn ein Elternteil verstirbt, ein schuldenfreies Leben führen oder beispielsweise in einer erworbenen Immobilie weiterhin wohnen kann. Da beispielsweise die monatliche Belastung einer Baufinanzierung für eine alleinerziehende Mutter mit drei Kindern häufig eine unlösbare Aufgabe darstellt, ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung auch aus Sicht der Bank die einzige Lösung, um im Todesfall eine reibungslose Kreditrückführung zu gewährleisten. Ohne Risikolebensversicherung wüsste die Bank ganz genau, dass im genannten Beispiel der alleinerziehenden Mutter das erworbene Wohneigentum wieder verkauft werden müsste. Je nach Beleihung und Blankoanteil der Finanzierung ist dies zwar für die Bank kein sonderliches Problem, aber seriöse Kreditinstitute wollen ihre Kunden natürlich vor einem derartigen Szenario bewahren. Die Absicherung des Kunden, auch in schwierigen und unerwarteten Lebenssituationen, ist letztendlich der Hauptgrund dafür, weshalb Banken den Abschluss einer Risikolebensversicherung in manchen Fällen zum „Pflichtkriterium“ machen.
Diese Aspekte sollten bei einer Risikolebensversicherung beachtet werden
Wenn es um den Abschluss einer Risikolebensversicherung geht, so sollten zahlreiche Aspekte berücksichtigt werden. Schon bei der Beantragung kommt es auf die Höhe der festgelegten Versicherungssumme sowie die Grundsatzentscheidung „konstanter oder fallender Schutz“ an. Bei einer fallenden Versicherungssumme muss stets auf den Tilgungsplan des abzusichernden Kredits geachtet werden, um sicherzustellen, dass die Versicherungssumme auch zu jedem Zeitpunkt knapp über der jeweiligen Restschuld liegt. Viele Versicherungsberater zeigen bei der Gestaltung des fallenden Versicherungsschutzes „Berechnungsschwächen“ auf, sodass häufig Angebote mit einer latenten Unterversicherung erstellt werden. An dieser Stelle darf der Versicherungsnehmer auch nicht außer Acht lassen, dass es beispielsweise bei einem Baufinanzierungskredit in den meisten Fällen auch immer noch eine Vorfälligkeitsentschädigung gibt, wenn der Kreditbetrag während der Zinsbindung vorzeitig zurückgeführt werden soll. Darüber hinaus muss der Versicherungsnehmer die von der Versicherungsgesellschaft festgelegten Gesundheitsfragen nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß beantworten. Nur dadurch kommt der Vertrag einer gültigen Risikolebensversicherung zustande, welche im Todesfall auch wirklich die vereinbarte Versicherungssumme an den oder die Bezugsberechtigten auszahlt. Mit Blick auf den Versicherungsbeitrag, welcher sich bei monatlicher oder jährlicher Zahlungsweise zum Teil spürbar verändern kann, kommt es vor allem auf das aktuelle Alter des Versicherungsnehmers an. Es ist in diesem Zusammenhang kein „Ammenmärchen“ zu sagen, dass es für den Versicherungsnehmer vorteilhafter ist, eine Risikolebensversicherung im Dezember des aktuellen Jahres statt im Januar des Folgejahres abzuschließen.
Fazit: Die so genannte „Risikolebensversicherung“ wird im Kreditbereich zur Absicherung eines beziehungsweise mehrerer Kredite abgeschlossen. Die Versicherung greift im Todesfall einer natürlichen Person, wobei es auch möglich ist, eine Risikolebensversicherung für beide Eheleute abzuschließen („verbundene Leben“). Zielgruppe von Risikolebensversicherung sind vor allem Familien mit Kindern, insbesondere wenn es nur einen Hauptverdiener innerhalb der Familie gibt. Bei Abschluss einer Risikolebensversicherung muss die Versicherungssumme stets festgelegt werden, wobei es die Variante eines konstanten sowie die Variante eines fallenden Versicherungsschutzes gibt. Ein fallender Versicherungsschutz ermöglicht es, den Vertrag so zu gestalten, dass die jeweilige Versicherungssumme stets analog zur Restschuld des Kredites ausfällt. Dies schließt das Risiko einer so genannten „Überversicherung“ aus und sorgt für eine Kostenersparnis beim Versicherungsnehmer.