Es gibt für die Verbraucher die unterschiedlichsten Gründe, um einen Kredit aufzunehmen. Entweder wollen Sie sich ihren Traum vom Wohneigentum erfüllen, einen längere Auszeit nehmen (Urlaub) oder ein neues Auto oder Motorrad kaufen. Vieles ist möglich. Aktuell zeigen die Nachfrage-Zahlen bei den Banken aber, dass eine Finanzierung besonders nachgefragt ist – der Kredit für die Heizung.
Die Gründe liegen auf der Hand und dürften Jedermann bekannt sein. Die Heizkosten – für alle Wärmearten – sind drastisch gestiegen. Wer mit Erdgas oder mit Öl heizt, muss seit dem letzten Jahr nicht nur tiefer in die Tasche greifen, sondern ein Vielfaches seiner ehemaligen Rechnungen bezahlen. Die Lösung kann tatsächlich ein Kredit für die Heizung sein. Entscheiden Sie sich für die richtige Heizvariante gibt’s vom Staat kräftig Geld obendrauf. Wir haben ihnen alle wichtigen Informationen zum Kredit für die Heizung zusammengestellt.
Grundlagen für eine neue Heizung klären
Ehe Sie einen Kredit für die Heizung beantragen, sollten Sie sich grundlegend informieren. Benötigen Sie tatsächlich eine neue Heizung? Lohnt sich der Umbau bei ihnen? Die Fragen kann ein Laie normalerweise nicht beantworten. Suchen Sie sich Rat. Ein guter Ansprechpartner ist der Schornsteinfeger, der ihre aktuelle Heizung sehr gut beurteilen kann. Hilfe bekommen Sie aber auch von den Verbraucherzentralen, die deutschlandweit einen sogenannten Brennwertkessel-Check-Up anbieten.
Sehen Sie, dass Sie um eine neue Heizung nicht umhinkommen, holen Sie sich einen Energieberater an Bord. Sie benötigen die Fachberatung später im Zuge der Finanzierungsbeantragung sowieso. Ohne Expertise gibt’s keine Zuschüsse. Der Energie-Berater wird mit ihnen gemeinsam das beste Heizungsmodell für ihre Wohnung oder ihr Haus suchen und finden.
Was kostet mich eine neue Heizung?
Die Frage kann natürlich je nach Art der Heizung mit „von bis“ beantwortet werden. Fakt ist, dass die Heizung keine billige Angelegenheit ist. Die Überzahl der Verbraucher wird um den Kredit für die Heizung nicht herumkommen. Wer sich die Kosten für eine neue Heizung aus der eigenen Tasche leisten kann, sollte trotzdem über einen Kredit nachdenken, allein schon um die staatlichen Fördermittel zu kassieren. Wir haben ihnen folgend die Preisfenster für die Heizungsanlagen zusammengestellt:
- Gas-Brennwertkessel = ca. 8.000 Euro
- Öl-Brennwertkessel = ca. 8.000 Euro
- Wärmepumpe = zwischen 9.000 Euro und 15.000 Euro
- Pellet-Heizung = ca. 20.000 Euro
- Mikro-Heizkraftwerk = zwischen 20.000 Euro und 30.000 Euro
Je nach Wohnungs- bzw. Hausgröße können die Preise noch höher liegen. Die angegeben Zahlen sind Richtwerte im unteren Bereich.
Die richtige Darlehensform für die Heizungssanierung
Beim Kredit für die Heizung handelt es sich um eine zweckgebundene Finanzierung. Sie bekommen im Vergleich zu freien Ratenkrediten günstigere Angebote, müssen mit dem Geld dann aber auch tatsächlich eine neue Heizung einbauen lassen.
Die Modernisierungskredite erhalten Sie bei jeder regionalen Bank sowie bei vielen Online Kreditanbietern. Ratsam ist es aus unserer Sicht den Kredit für die Heizung bei ihrer Hausbank oder bei einem anderen regionalen Anbieter zu beantragen. Warum? Ganz einfach im Zuge der Kreditabwicklung, verbunden mit den Zuschüssen der KfW wird’s immer wieder Fragen geben, die sich persönlich einfach besser lösen lassen.
Modernisierungskredite werden von den Banken – sofern benötigt – gemeinsam mit den Immobiliendarlehen für den Hauskauf ausgereicht. Wollen Sie also ein Eigenheim erwerben, können Sie sich direkt zusätzlich Geld für die Heizungsmodernisierung holen. Der Pluspunkt ist, Sie profitieren von niedrigen Zinsen. Ohnehin ist der Kunde im Vorteil, der Wohneigentum nachweisen kann. Die Heizung kann theoretisch auch vom Mieter saniert werden, dann aber zu meist schlechteren Konditionen, aufgrund der nicht vorhandenen Besicherung.
Die ersten Schritte zum Kredit für die Heizung
Wer den Kredit für die Heizung beantragen will, muss sich an feste Schritte halten. Sie dürfen keinen Fehler machen. Es ist zum Beispiel verboten, einen Auftrag bei einem Handwerker auszulösen und erst im Nachhinein eine Förderung zu beantragen. Wer diesen Weg geht, hat sich den günstigen Kredit für die Heizung, respektive den staatlichen Zuschuss, bereits verspielt.
Der erste Weg ihrerseits führt – wie schon beschrieben – zum Energieeffizienz-Berater. Sie finden die passende Heizung. Der Berater erstellt ihnen ein Gutachten. Gleichzeitig holen Sie sich im Anschluss einen Vorkostenanschlag eines Unternehmens ein.
Mit diesen beiden Papieren sprechen Sie bei ihrer Bank vor, um den Kredit für die Heizung zu beantragen. Vom Energieberater ist zusätzlich das Formular „BzA“ (Bestätigung zum Antrag) einzureihen. Gleichzeitig müssen Sie beim Kreditinstitut noch ihre üblichen Bonitäts-Unterlagen vorlegen, bestehend aus Lohn- und Gehaltsbestätigen sowie den Vermögens- und Schuldnachweisen. Die Bank wird die übliche Bonitätsprüfung vornehmen. Fällt diese positiv aus, erhalten Sie ihre Kreditzusage. Sie schließen den Kreditvertrag ab und können dann den Heizungskauf und die den Heizungseinbau beauftragen und durchführen lassen.
Ist der Umbau, respektive die Sanierung abgeschlossen, füllen Sie das Formular „BnD“ (Bestätigung nach Durchführung) aus und lassen dieses zusätzlich von ihrem Energieberater unterschreiben. Das Dokument reichen Sie bei ihrer Hausbank (Kreditgeber) ein. Dieser wird das Papier dann bei der KfW einreichen. Nach Prüfung zahlt die Kreditanstalt für Wiederaufbau ihren Heizungszuschuss aus.
So sehen die KfW Förderungen aus
Welche Heizungsanlagen sind förderfähig? Hier gibt’s für Sie den Überblick:
- Alle Heizungen mit 100% erneuerbaren Energien. In Frage kommen konkret Biomasse-Anlagen, Wärmepumpen sowie die Solartherme-Anlage
- Hybrid-Heizungen mit erneuerbaren Energie, also die Kombination aus zwei Heizvarianten (Wärmepumpe und Solarthermie; Holzheizung und Solarthermie; Scheitelholzkessel und Pelletheizung)
- Innovative Heiztechnologien. In diesen Bereich fallen laut KfW alle bisher nicht genannten Heizungsformen, die aber trotzdem auf erneuerbare Energie setzen
- Bei Gebäude- bzw. Wärmenetz-Heizungen (mehrere Wohneinheiten), bei denen ein Großteil der Wärme aus erneuerbaren Energie kommt. Ein Beispiel ist ein Neuanschluss an ein Fernwärme-System
- Optimierung der Heizungsanalage. Bei Heizungen die mindestens zwei Jahre alt sind, kann eine Optimierung der Anlage (beispielsweise eine neue Dämmung oder der Austausch der Heizkörper gefördert werden
- Brennstoffzellen-Heizungen mit gleichzeitiger Stromerzeugung
Wichtig: Die Grundvoraussetzung für die Heizungszuschüsse ist, dass Sie sich vom Energieberater den Status Effizienzhaus 85 oder Effizienzhaus Denkmal bestätigen lassen können.
Wer kann sich den Kredit für die Heizung fördern lassen?
Die Förderung für den Heizungskredit kann quasi Jedermann beantragen. Es gibt, so die Förderrichtlinien, fast keine Einschränkung. Antragsberechtigt sind:
- Jede Privatperson
- Alle Wohnungseigentümer-Gemeinschaften
- Freiberufler, Unternehmen, kommunale Unternehmen
- Alle juristischen Personen, z.B. Wohnungsbaugenossenschaften
- Contracting Geber (Leistungserbringer für Energie)
- Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Soziale Organisationen, Vereine und Kommunen
Die KfW Heizungskredit-Konditionen
Die Konditionen für den Heizungskredit ihrer Bank können sich je nach Marktsituation verändern. Bei der KfW gibt’s jedoch feste Zinssätze und Laufzeiten. Los geht’s bereits bei einem Zinssatz von 0,30 %. Maximal kann der Kredit für eine neue Heizungsanlage 150.000 Euro betragen. Im Privatsektor ist diese Summe natürlich nicht nötig.
Der entscheidende Vorteil für ihren Heizungskredit ist, die Zinsbindung über 10 Jahre, für alle Annuitätendarlehen. Sie können beim Vertragsabschluss darüber hinaus eine tilgungsfreie Anlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren wählen, je nach Dauer der Finanzierung. Die Zinskonditionen für den Kredit für die Heizung sehen folgendermaßen aus:
- Bei einer Laufzeit von 4 bis 10 Jahren = 0,30 %
- Bei einer Laufzeit von 11 bis 20 Jahren = 1,15 %
- Bei einer Laufzeit von 21 bis 30 Jahren = 1,36 %
Sie wollen den Kredit für die Heizung nicht in Raten zurückzahlen? Kein Problem. Es kann alternativ ein endfälliges Darlehen mit einer Laufzeit zwischen 4 und 10 Jahren gewählt werden, bei einem Zinssatz von 1,45 %.
Wichtig: Wissen sollten Sie, dass Sie jeden Heizungskredit der KfW vorzeitig zurückzahlen können. Die Aufbaubank verlangt dann jedoch eine Vorfälligkeitsentschädigung. Zwischenzeitliche Sondertilgungen sind bei KfW-Finanzierungen nie gestattet.
Die Tilgungsschüsse zur Finanzierung
Ein sehr wichtiger Punkt bei der Heizungsfinanzierung ist der Tilgungszuschuss. Dies heißt, die Fördermittel-Genehmigung ist mit einer Teilbegleichung der Darlehensschuld gleichzusetzen. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der erreichten neue Energie-Klasse des Hauses oder der Wohnung. Es würde an dieser Stelle zu weit führen, alle einzelnen Möglichkeiten aufzuführen. Ihr Energieeffizienz- oder der Fördermittelberater wird ihnen die nötigen Informationen geben, angepasst an ihr Vorhaben. Maximal kann der Tilgungszuschuss bei 45 Prozent der Heizung liegen, sofern Sie die höchste Energie-Effizienzstufe erreichen. Los geht’s mit Fördermitteln in Höhe von fünf Prozent der Sanierungssumme.
Heizungskredit ablehnt – was nun?
Es gibt nicht wenige Verbraucher, die meinen, dass sie einen Kredit für die Heizung immer bekommen, da man a) im Zeitgeist liegt und b) im Sinne des Staates agiert. Dies ist jedoch ein Irrglaube. Stimmt ihre Bonität nicht, wird der Kredit von den Banken abgelehnt. Für die Kreditinstitute spielt es keine Rolle, ob Sie mit der Heizungsumstellung etwas „Gutes“ tun wollen. Reicht ihr Einkommen nicht aus, um die Raten zu bedienen, gibt’s kein Modernisierungsdarlehen.
Die Alternative in diesem Fall kann ein Bürge sein. Zwei Antragsteller haben immer eine größere Kreditchance. Vom Eintrag einer Grundschuld raten wir indes ab. Vermutlich steht die Bank dann ohnehin nicht erstrangig im Grundbuch und zweitens sollten Sie nicht aufgrund eines Heizungskredits ihr gesamtes Wohneigentum aufs Spiel setzen. Grundschulddarlehen sollten tatsächlich nur bei Neubauvorhaben oder bei Hauskäufen in Anspruch genommen werden, also bei klassischen Immobilienfinanzierungen.
Fazit: Kredit für die Heizung sinnvoll, weil staatlich gefördert
Der Kredit für die Heizung ist für Sie durchaus sinnvoll. Der entscheidende Pluspunkt ist, dass Sie mit einer neuen Heizung ihre Energiekosten senken. Teuer ist der Kredit für die Heizung nicht, da die Modernisierungskredite mit günstigen Zinsen und Tilgungszuschüssen gestützt werden.