Sie wollten ihren Chef schon längst einmal nach einer Gehaltserhöhung fragen? Bisher haben Sie sich nicht wirklich getraut? Es ist sicherlich nicht einfach beim Vorgesetzten vorzusprechen und um mehr Geld zu bitten, vor allem dann, wenn man selbst nicht weiß wie die eigene Arbeit eingeschätzt wird. Im Vorteil sind die Gehaltsempfänger, deren Lohnzahlungen an einen Tarifvertrag gebunden sind. Es ist aber kein Geheimnis, dass die Zahl der tariflichen Arbeitsverträge in Deutschland stark rückläufig ist. Also was tun?
Wir haben für Sie in den News eine Variante, die vielleicht im ersten Moment etwas „kindisch“ klingt. Die Lösung heißt Essensgeld. Nein, wir denken an dieser Stelle nicht an den Kindergarten oder die Schule. Firmen können ihnen Essenszuschuss zum Mittagessen bezahlen, der unter den Idealumständen für Sie mehr Netto vom Brutto bedeutet, bis zu 100 Euro im Monat.
Es besteht für Sie kein Rechtsanspruch, aber …
Sie sollten sich nicht scheuen, ihren Chef auf einen möglichen Essenszuschuss anzusprechen. Wissen sollten Sie natürlich, dass es sich an dieser Stelle um eine freiwillige Zusatzleistung ihres Arbeitgebers handelt. Sie haben keinen Rechtsanspruch. Können Sie ihren Vorgesetzten von der Idee überzeugen, dass müssen Sie eine Zusatzvereinbarung mit ihrem Unternehmen schließen, in der die Rahmenbedingungen geregelt sind. Es gilt grundsätzlich folgendes:
- Das Essensgeld darf nur für Tage gewährt werden, an denen wirklich gearbeitet wird, also nicht bei Urlaub oder Krankheit.
- Der Zuschuss muss sich auf Mahlzeiten beziehen, die zum direkten Verzehr geeignet sind, sprich für ein Restaurant, einen Imbiss oder eine Kantine.
- Sind Sie auf Dienstreise, gibt’s den Essenszuschuss vom Chef nicht, da hier die bekannte Spesen-Regel gilt.
- Sie dürfen nur Speisen kaufen. Genussmittel wie Alkohol oder Zigaretten sind verboten.
Positiv ist, dass der Arbeitgeber intern keine Fehltage von ihnen aufführen muss, sofern im Monat bis zu 15 Essenszuschüsse gewährt werden. Ein großer Zusatzaufwand in der Verwaltung ist somit nicht nötig.
So sieht der maximale Essenszuschuss in Praxis aus
Wie kommen wir nun zur Aussage, dass Sie sich ohne direkte Lohnerhöhung zusätzliches Geld von bis zu 100 Euro über den Essenszuschuss holen können. Wie üblich in Deutschland gibt’s auch hier genaue Berechnungen und Grenzen. Der Staat legt fest, was wieviel kosten darf. Im amtlichen Deutsch wird von Sachbezugswerten anhand der Verbraucherwerte gesprochen.
Der Zuschuss ist dann wiederum – wie sollte es anders sein – in einen steuerfreien und einen zu versteuernden Teil unterteilt, konkret:
Zu versteuerndes Essengeld
- 2,00 Euro für Frühstück6
- 3,80 Euro für Mittag- oder Abendessen
Auf diese Summen muss ihr Arbeitgeber eine Pauschale Steuer von 25 Prozent bezahlen.
Steuerfreier Essenszuschuss
- 5,10 Euro für Frühstück
- 6,90 Euro für Mittag- oder Abendessen
Es geht sogar steuerfrei, wenn …
Sollte Ihr Chef aufgrund der Steuerbelastung keinen Essenszuschuss gewähren wollen, so kann eine andere Variante gewählt werden, deren Erklärung an dieser Stelle aber den Rahmen der News sprengen würde.
Es gilt nämlich es folgendes. Sollte der Wert des Mittagsessens bzw. der Zuschuss höher sein, wird die Steuerlast des Arbeitsgebers um den darüber hinausgehenden Betrag anteilig reduziert. Die genaue Stafflung der Preise und Modelle wollen wir uns ersparen. Das Ergebnis hat aber Relevanz. Bei einem Essenzuschuss von 10,70 Euro durch ihre Firma, ist die Zulage komplett steuerfrei. Weder der Arbeitgeber noch sie werden zusätzlich zur Kasse gebeten. Ihr Nettoeinkommen steigt und ihre Firma muss für die smarte Lohnerhöhung keine zusätzlichen Steuern und Abgaben bezahlen. Genau dieser Punkt ist der entscheidende Vorteil, mit dem sich der eine oder andere Chef wird überzeugen lassen.
Zuschuss in anderen Ländern absolut üblich
In anderen Ländern ist der Zuschuss der Arbeitgeber zum Essen absolut üblich. Ein sehr gutes Beispiel ist Tschechien. In unserem Nachbarland erhalten zahlreiche Angestellte und Arbeiter von ihren Firmen Gutschein-Hefte. Die Anbieter der Voucher, es gibt mehrere, haben sich auf dieses Geschäft spezialisiert.
Die sogenannten „Stravenky“ werden in jedem Restaurant wie Bargeld akzeptiert. Die Summe der monatlichen Gutscheine ist so berechnet, dass sich die Mitarbeiter in den Restaurants jeden Tag ein warmes Mittagessen, inklusive Getränk, leisten können. Alternativ können die Voucher auch in Läden des täglichen Bedarf zum Bezahlen genutzt werden.