Sie planen sich ein e-Auto zu kaufen? Damit liegen Sie sicherlich im gewünschten Trend, der von der Bundesregierung gefordert wird. Gefordert und gefördert sind ab sofort in Deutschland jedoch zwei Paar Schuhe. Bisher konnten Sie in ihre Finanzierung großzügig einen Teil des Geld vom Staat einrechnen. 2023 haben sich die Förderregeln, respektive die Zuschüsse für die e-Mobilität, gewaltig verändert. Wir haben für Sie in den News die wichtigsten Fakten zusammengestellt.
Zuschuss vom Staat wird halbiert: 4.500 Euro als Kaufprämie
Wer sich im Dezember ein neues e-Auto zugelegt hat, hat vom Staat noch eine Förderung von 9.000 Euro erhalten. Mit dem großzügigen Zuschuss ist es nun für Sie aber vorbei. Ab Januar 2023 gilt eine neue Förderrichtlinie vom Bundeswirtschaftsministerium. Maximal können Sie für ihren e-Autokauf noch 4.500 Euro vom Staat erhalten. Der tatsächliche Zuschuss ist abhängig vom Kaufpreis des Autos.
Das Ministerium hat mit einer Förderung vornehmlich die „normalen“ Bürger im Blick, die sich ein Auto im moderaten Preisrahmen zulegen wollen. Konkret gibt’s die e-Mobilitätsförderung nur für Wagen mit einem Nettokaufpreis von bis zu 40.000 Euro. Wer sich für ein Auto im Wert von 40.000 Euro bis 65.000 Euro entscheidet, kann mit einem Zuschuss von 3.000 Euro planen. Luxus-Wagen im Segment von über 65.000 Euro werden nicht bezuschusst. Es gibt keine Förderung. Insbesondere für Firmen, die ihren Fuhrpark im hochpreisigen Segment umstellen wollen, wird die Neuausrichtung augenscheinlich unattraktiv.
Nicht vergessen wollen wir an dieser Stelle aber, dass der sogenannte staatliche Umweltbonus nur ein Teil der Förderung ist. Zusätzlich gibt’s noch den Händleranteil, der weiterhin 50 Prozent betragen wird. Dies heißt für Sie. Kaufen Sie sich heute ein e-Auto im Wert von bis zu 40.000 Euro, können Sie 6.750 Euro als Zuschuss einrechnen. Bei Wagen bis zu 65.000 Euro beträgt die Gesamtförderung 4.500 Euro.
Wichtig: Komplett ausgeschlossen von der „grünen“ Förderung sind ab sofort die Hybride.
Ein Kauf 2023 ist trotzdem zu empfehlen
Die niedrigeren Förderungen für die e-Autos sind natürlich kritikwürdig, keine Frage. Soll in Deutschland die Mobilität tatsächlich grüner werden, hätten die bisherigen Sätze minimal beibehalten werden müssen. Die Verkaufszahlen der e-Autos zeigen, dass bereits die bisherige Förderung nicht wirklich zum einem Verkaufsboom geführt hat.
Trotzdem empfehlen wir ihnen, sofern geplant, ihr e-Auto 2023 zu kaufen. Warum? Ganz einfach. 2024 wird der Umweltbonus noch weiter sinken, auf dann maximal 3.000 Euro. Einbezogen in die Förderung werden alle reinen e-Autos sowie alle Brennstoffzellenautos bis zu einem Wert von 45.000 Euro. Alle teureren Wagen gehen dann komplett leer aus.
Wer und was wird gefördert?
Sie sind sich nicht sicher, ob ihr Autokauf gefördert werden kann? Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht in regelmäßigen Abständen eine Liste der förderfähigen Wagen. Ein Blick in die BAFA-Liste ist ausreichend, um sich über die Förderfähigkeit vor dem Autokauf zu informieren. Aktuell werden vom Ministerium rund 1.000 Modelle der Hersteller erfasst. Die Anpassung erfolgt sofort, wenn eine Autofirma ein neues Modell zum Kauf anbietet.
Positiv ist, dass sich an der Beantragungsrichtlinie für den Umweltbonus erst einmal nichts ändert hat. Unterstützt werden nicht nur Privatpersonen. Vom Zuschuss können auch Gewerbetreibende, Stiftungen und Vereine profitieren.
Die Fallstricke bei der e-Auto Förderung
Beantragt wird die Förderung der Autos immer beim BAFA. Antragsteller ist die Person oder Organisation, die als Eigentümer im Zulassungsschein eingetragen ist. In der Praxis werden Sie als Kunde an dieser Stelle aber keine Probleme haben. Nach unseren Erfahrungen werden die Antragsunterlagen von den Autohäusern vorbereitet. Sie müssen nur noch unterschreiben.
Es gibt jedoch einen wesentlichen Knackpunkt in der Förderrichtlinie. Es ist bekannt, dass Sie zum Teil sehr lange auf ihren Neuwagen warten müssen. Entscheidend für die Förderung ist aber der Tag der Zulassung und nicht der Bestellung. Wer sich also zum Beispiel im Simmer zum e-Autokauf entschließt, dann aber bis Februar/März 2023 auf die Auslieferung warten muss, erhält weniger Geld.
Zu beachten ist zudem, dass Sie ein gefördertes e-Auto mindestens zwölf Monate fahren müssen, ansonsten zahlen Sie den Zuschuss zurück. Bis Ende 2022 galt eine sechsmonatige Frist. Leasingverträge für e-Wagen müssen minimal 23 Monate laufen.