Der Ratenkredit ist eine flexibel einsetzbare Darlehensart. Sie können den Kredit beispielsweise verwenden, um die nächste Urlaubsreise oder ein neues Auto zu finanzieren. Sie zahlen den aufgenommenen Kredit dann in monatlichen Raten zurück, die zum einen die Zinsen und zum anderen die Tilgung beinhalten. Doch wie ist dann vorzugehen, wenn Sie den Kredit vorzeitig ablösen möchten, weil Ihnen zum Beispiel ein größerer Geldbetrag zu Verfügung steht? Ist es überhaupt erlaubt, eine vorzeitige Tilgung durchzuführen und wenn ja, darf die Bank Gebühren verlangen?
Ratenkredit vorzeitig ablösen – wann sinnvoll?
Zunächst sollten Sie sich fragen, ob es in Ihrem Fall überhaupt sinnvoll ist, den Ratenkredit vorzeitig abzulösen. In der Regel wird dies bei einem Kredit sowohl auf Sondertilgungen als auch eine vollständige vorzeitige Ablösung des Darlehens zutreffen, denn durch die Rückrechnung der Zinsen kann der Kreditnehmer Zinskosten einsparen.
Bei den meisten Krediten haben Sie die Möglichkeit, zwischen einer Sondertilgung eines Teils der Restschuld und einer kompletten Ablösung des Darlehens zu wählen. Welche Variante sinnvoller ist, hängt natürlich auch davon ab, wie viel Kapital Ihnen zur vorzeitigen Tilgung zur Verfügung steht. Oftmals resultiert das vorhandene Geld aus einem der folgenden Anlässe:
- Erbschaft
- Auszahlung Lebensversicherung
- Auszahlung Überstunden
Nach einer Verbraucherrichtlinie müssen die Banken einer Sondertilgung bei Ratekrediten übrigens zustimmen, aber sie haben unter Umständen das Recht, dafür eine Gebühr verlangen. Diese Gebühr wird meistens als Vorfälligkeitsentgelt bezeichnet, auf das wird im späteren Verlauf des Beitrages noch näher eingehen werden.
Wie muss ich vorgehen, um den Kredit vorzeitig abzulösen?
Falls Sie sich entschieden haben, Ihren laufenden Kredit vorzeitig abzulösen, stellt sich die Frage, wie Sie in dem Zusammenhang im Detail vorgehen müssen. Zunächst einmal sollten Sie der Bank natürlich mitteilen, dass Sie das Darlehen gerne vor Ablauf der eigentlichen Zeit tilgen möchten. Falls dem nichts entgegen steht, wird der Kreditgeber Ihnen dann den sogenannten Auflösungssaldo mitteilen.
In diesem Saldo ist die aktuelle Restschuld aufgeführt, die eventuell mit einer Zinsrückrechnung oder aber einem Vorfälligkeitsentgelt verrechnet wird. Der Auflösungssaldo ist dann derjenige Betrag, den Sie an die Bank überweisen müssen, um den Kredit vorzeitig ablösen zu können. Meistens müssen Sie diesen Saldo dann einfach von Ihrem Girokonto auf das Kreditkonto überweisen. Ist dies passiert, erhalten Sie von der Bank zum einen eine Mitteilung, dass das Darlehen abgelöst ist und zudem einen abschließenden Kontoauszug zum Kreditkonto.
In der Übersicht sind es daher die folgenden Schritte, die Sie unternehmen müssen, wenn Sie einen Kredit vorzeitig ablösen möchten:
- Bank über geplante Tilgung informieren
- Auflösungssaldo mitgeteilt bekommen
- Saldo überweisen
- Erhalt abschließender Kontoauszug vom Kreditkonto
Wie hoch darf die Vorfälligkeitsentschädigung sein?
Ob es sich lohnt, einen Kredit vorzeitig abzulösen, hängt auch davon ab, ob die zukünftige Zinsersparnis größer als das zu zahlende Vorfälligkeitsentgelt ist, welches die Bank eventuell veranschlagt. Um dies entscheiden zu können, müssen Sie natürlich zwei Zahlen kennen: die Zinsersparnis und die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung. Die Zinsersparnis ist im Grunde die Differenz zwischen den Zinsen, die Sie bis zum regulären Laufzeitende des Kredites noch gezahlt hätten und dem aktuellen Auflösungssaldo bzw. den darin enthaltenen Zinsen.
Die Vorfälligkeitsentschädigung teilt Ihnen die Bank zwar mit, aber natürlich wäre es vorteilhafter, wenn Sie diese bereits kennen würden, bevor Sie den Kredit vorzeitig auflösen. Auf Anfrage hin wird der Kreditgeber Ihnen den Auflösungssaldo mit dem enthaltenen Vorfälligkeitsentgelt normalerweise auch „fiktiv“ mitteilen, also ohne, dass Sie bereits eine vorzeitige Tilgung beauftragen. Zudem gibt es mittlerweile Vorschriften, wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung maximal sein darf.
Für alle nach Mitte Juni 2010 abgeschlossen Ratenkredite gilt nämlich, dass das Vorfälligkeitsentgelt maximal ein Prozent der noch offenen Restschuld betragen darf. Dies gilt zudem nur für den Fall, dass die Restlaufzeit des Darlehens mehr als zwölf Monate beträgt. Ist die restliche Laufzeit hingegen geringer, darf die Vorfälligkeitsentschädigung nur maximal ein halbes Prozent der Restschuld ausmachen.
Der Widerrufsjoker als mögliche Option
Falls Sie bei der vorzeitigen Auflösung Ihres Ratenkredites ein Vorfälligkeitsentgelt zahlen müssten, dies aber auf legale Art und Weise umgehen wollen, gibt es eventuell eine Möglichkeit, nämlich den sogenannten Widerrufsjoker. In diesem Fall machen Sie von der Option Gebrauch, Ihren Darlehensvertrag nicht vorzeitig zu beenden, sondern ihn im Nachhinein zu widerrufen. Dies würde nämlich zur Rückabwicklung des Darlehens führen, die für Sie nicht mit zusätzlichen Kosten behaftet sein darf.
Ein solcher Widerruf des Kreditvertrages ist insbesondere dann möglich, wenn eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:
- Widerrufsbelehrung wurde nicht durchgeführt bzw. ausgehändigt
- Widerrufsbelehrung fehlerhaft
- Widerrufsbelehrung unvollständig
Es geht also immer um die Widerrufsbelehrung, die im Zusammenhang mit jedem Verbraucherkredit vorhanden und korrekt sein muss.
Besonderheiten beim Immobilienkredit vorzeitig ablösen
Einen Kredit vorzeitig ablösen kommt nicht nur im Bereich Ratenkredite infrage, sondern ebenfalls unter der Voraussetzung, dass es sich um ein Immobiliendarlehen handelt. Dann allerdings sollten Sie eine Besonderheit beachten. Zunächst spielt es bei Immobilienkrediten eine Rolle, ob diese mit einer Zinsfestschreibung versehen sind oder ob es sich um variable verzinsliche Darlehen handelt.
Ist Letzteres der Fall, können Sie in der Regel jederzeit sowohl Sonderzahlungen vornehmen als auch den gesamten Kredit vorzeitig tilgen, und zwar ohne Zusatzkosten.
Beim Immobiliendarlehen mit Zinsfestschreibung hingegen muss die Bank zunächst einverstanden sein, dass Sie den Kredit vorzeitig ablösen oder eine teilweise Sondertilgung vornehmen. Nur dann, wenn der Kredit bereits zehn Jahre oder länger läuft, müssen Sie nicht auf dieses Einverständnis warten. Ist die Bank bei einer bisherigen Laufzeit von weniger als 10 Jahren mit der Sonderzahlung oder vorzeitigen Auflösung einverstanden, wird sie fast immer eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen.
Diese darf allerdings deutlich höher ausfallen als das zuvor erwähnte Vorfälligkeitsentgelt beim Ratenkredit. Sie sollten also genau kalkulieren, ob Ihre Rechnung auch noch aufgeht, wenn Sie diese Gebühren einrechnen.