Viele Kredite werden nicht erst nach der vereinbarten Laufzeit, sondern zu einem früheren Zeitpunkt vom Kreditnehmer zurückgezahlt. Wer den Kredit früher zurückzahlen möchte, hat dafür meistens gute Gründe, wie zum Beispiel eine zukünftige Zinsersparnis. Für die Kreditinstitute bedeutete eine vorzeitige Rückzahlung allerdings in der Regel einen Zinsverlust, sodass nicht selten zum Ausgleich eine Vorfälligkeitsentschädigung vom Kreditnehmer verlangt wird. Was Sie diesbezüglich und generell beachten sollten, wenn Sie Ihren Kredit früher zurückzahlen wollen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Prüfen ob vorzeitige Rückzahlung möglich
Zunächst einmal sollten Sie prüfen, ob eine vorzeitige Rückzahlung des Kredites überhaupt möglich ist, falls Sie diese Option in Anspruch nehmen möchten. Bei Ratenkrediten muss die Bank seit mehreren Jahren eine vorzeitige Rückzahlung immer zulassen. Anders sieht es bei Immobilienkrediten aus.
Dort muss die Tilgung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit nur dann akzeptiert werden, wenn es sich entweder um ein variabel verzinsliches Darlehen handelt oder der Kredit bereits seit mindestens zehn Jahren läuft. In den anderen Fällen darf die Bank die vorzeitige Ablösung eines Immobilienkredites auch verweigern.
In der Übersicht gibt es demnach bei folgenden Darlehen normalerweise kein Problem, wenn Sie den Kredit früher zurückzahlen möchten:
- Ratenkredit
- Baudarlehen mit variablem Zins
- Immobilienkredit mit Zinsbindung, der seit mindestens zehn Jahren läuft
Auf dieser Basis gibt es eine wichtige Einteilung der Darlehen, nämlich danach, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung seitens der Banken berechnet wird oder nicht, worauf wir im Folgenden noch näher eingehen werden.
Warum überhaupt den Kredit früher zurückzahlen?
Es gibt einige Gründe, warum es aus Sicht des Kreditnehmers sinnvoll sein kann, den aufgenommenen Kredit früher zurückzuzahlen, als es eigentlich geplant war. Bei Ratenkrediten möchten die Kreditnehmer häufig einfach nur so schnell wie möglich schuldenfrei sein. Steht dann aufgrund einer Erbschaft oder zum Beispiel wegen eines Lottogewinns eine größere Summe zur Verfügung, ist es wirtschaftlicher natürlich sinnvoller, sich zukünftig Zinsen von beispielsweise 5,9 Prozent einzusparen, statt das Geld eventuell für 1,2 Prozent anzulegen.
Bei Immobilienkrediten besteht der Hauptgrund der vorzeitigen Rückzahlung hingegen oftmals darin, dass eine Zinsersparnis genutzt werden soll. Diese ergibt sich daraus, dass ein neuer Kredit günstiger wäre, weil der Zinssatz niedriger ist. Exakt an dieser Stelle sollten Sie allerdings vorher nicht nur prüfen, ob die frühere Tilgung möglich ist, sondern auch, ob Sie dieser Zinsersparnis eine Vorfälligkeitsentschädigung gegenrechnen müssen.
Darlehen mit einem Vorfälligkeitsentgelt
Wie zuvor kurz erwähnt, gibt es bei den Darlehen zwei große Gruppen bezüglich einer vorzeitigen Tilgung. Zum einen sind das die Kredite, bei denen zwar eine vorzeitige Tilgung stattfinden kann, wo der Kreditgeber jedoch eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet. Dies betrifft in erster Linie Immobiliendarlehen mit einer Zinsbindung und einer bisherigen Laufzeit von weniger als zehn Jahren, kann aber auch für Ratenkredite gelten. Dies Basis für die Berechnung des Vorfälligkeitsentgeltes ist, dass der Bank ein Zinsschaden entsteht, wenn das Darlehen früher als geplant abgelöst wird.
Meistens geschieht das vorzeitige Zurückzahlen nämlich nur dann, wenn der Kreditnehmer einen neuen Kredit günstiger als den bisherigen Kredit erhält, weil die Zinsen am Markt gesunken sind. Für die Bank bedeutet dis jedoch, dass sie das Geld nicht wie geplant beispielsweise noch für 24 Monate zu einem Zins von 5,9 Prozent verleihen, sondern beim neuen Darlehen an einen anderen Kunden nur noch 4,9 Prozent verlangen kann. In diesem Fall wäre also ein Zinsschaden in Höhe von einem Prozent entstanden, der durch die Vorfälligkeitsentschädigung abgegolten werden soll.
Neben diesem sogenannten Margenschaden (Zinsmarge) kann die Bank mitunter zusätzlich einen Refinanzierungsschaden geltend machen. Dieser entsteht dadurch, dass die Bank den vergebenen Kredit zunächst bei der Zentralbank oder an einer anderen Stelle refinanzieren muss. Diese Zinsen müssen von der Bank natürlich an die Zentralbank zurückgezahlt werden, sodass sich der Kreditgeber diesen Betrag mitunter von Kunden ebenfalls in Form der Vorfälligkeitsentschädigung erstatten lässt.
Darlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung
Wie wir eingangs bereits aufgelistet haben, müssen Sie keineswegs bei allen Krediten, die Sie früher zurückzahlen, eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Bei Ratenkrediten und variabel verzinslichen Baukrediten berechnet die Bank in der Regel kein Vorfälligkeitsentgelt, weil kein echter Zinsschaden entsteht, insbesondere nicht bei Baudarlehen mit einem variablen Zinssatz. Dort kann der Kreditgeber die Zinsen nämlich an die Änderungen am Markt anpassen, sodass er zum Beispiel bei Zinserhöhungen auch den Darlehenszins anhebt. Darüber hinaus darf die Bank auch dann keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen, falls der Kredit, meistens ein Baudarlehen, schon seit mehr als 10 Jahren zurückgezahlt wird. In dem Fall kann der Kreditnehmer nämlich ein außerordentliches Kündigungsrecht in Anspruch nehmen.
Vorfälligkeitsentgelt, wenn die Bank den Kredit kündigt?
Bei den bisherigen Ausführungen sind wir immer davon ausgegangen, dass der Kredit durch den Darlehensnehmer frühzeitig gekündigt und zurückgezahlt werden soll. Doch wie verhält es sich eigentlich, wenn stattdessen die Bank als Kreditgeberin das Darlehen vor dem eigentlichen Fälligkeitstermin kündigt? Muss der Kreditnehmer dann eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen? Wenn der Darlehensnehmer die vereinbarten Kreditraten nicht pünktlich oder gar nicht mehr zahlt, hat auch der Kreditgeber das Recht, eine Kündigung vorzunehmen. In diesem Fall ist die Kündigung durch das Kreditinstitut bezüglich der Vorfälligkeitsentschädigung einer vorzeitigen Tilgung des Kreditnehmers gleichzusetzen. Das bedeutet: Auch in diesem Fall muss der Darlehensnehmer ein Vorfälligkeitsentgelt zahlen.