Kredit für die Mietkaution – viele Wege führen ans Ziel
Sie haben Ihre Traumwohnung gefunden? Dann trennt Sie vielleicht nur noch die Zahlung der Kaution vom Einzug. Das Problem: Der bisherige Vermieter lässt sich Zeit mit der Erstattung der Kaution zur alten Wohnung. Oft überschreiten außerdem neue Forderungen das verfügbare Budget, weil Ersparnisse bereits anderweitig benötigt werden.
Zum Glück existieren verschiedene Wege für die Zahlung der Mietkaution. So müssen Mieter nicht zwingend selbst Geld aufbringen. Eine Alternative kann beispielsweise eine Kautionsbürgschaft sein, die bargeldlos vonstatten geht.
Klare Aussagen des Gesetzgebers zur Mietkaution
Generell werden die Rahmenbedingungen für die Mietkaution in Deutschland im Paragraph 551 des Bürgerlichen Gesetzbuchs festgelegt. Die maximale Kautionshöhe gibt der Gesetzgeber mit drei Netto-Kaltmieten (als ohne Nebenkosten-Inkludierung) an. Bei größeren Wohnungen in guter Lage eine stolze Summe.
Die Mietkaution soll Vermieter nach Auszügen vor Folgekosten schützen, für die Mieter aufkommen müssten. Auch ausstehende Mietzahlungen können über die Kaution beglichen werden. Die genaue Höhe muss im Mietvertrag geregelt werden. Vermieter verpflichten sich, Kautionen getrennt vom eigenen Kapital (als Vorsorge für den Fall einer Vermieter-Insolvenz im Mieter-Interesse) und verzinst aufzubewahren. Wissen müssen Mieter, dass spätere Anhebungen von Mietzahlungen keineswegs parallel einen Anstieg der Mietkaution zur Folge haben dürfen.
Zahlungsart und Einsatzzwecke vertraglich genau festlegen
Verbraucherschützer raten Mietern, vor Vertragsabschluss darauf zu stehen, dass die Kaution ausschließlich für etwaige Schäden am Wohnraum oder Mietern anzulastende Schönheitsreparaturen genutzt sowie den Ausgleich von Rückständen bei Betriebskostenzahlungen Mietkautionen vom Vermieter beansprucht werden darf.
Selbst bei Schadenersatzforderungen oder Nutzungsausfällen kann die Kaution zur Begleichung herangezogen werden, einzig der Vermieter darf nicht über die Mittel verfügen. Was die Zahlungsmodalitäten zur Mietkaution angeht, haben Mieter das Recht, die Summen in drei gleichen Monatsraten zu zahlen. Die erste Rate ist unmittelbar zum Beginn eines Mietverhältnisses zu entrichten. Vermieter weisen Mieter auf die Option zur Teilzahlung eher nicht hin, zulässig ist dies dennoch als Mieterentlastung.
Barkaution, Spareinlagen-Verpfändung und Bürgschaften der Bank
Für die Erbringung der Zahlungen kommen verschiedene Ansätze infrage. Gängig sind natürlich die Barkaution oder die Überweisung auf ein eigens eingerichtetes Konto. Verfügen Mieter nicht über die nötigen Rücklagen, kann eine Bankbürgschaft eine gute Alternative sein. Die Bank leistet, sofern Mieter gegen ihre Pflichten verstoßen und zum Beispiel keine Miete zahlen oder Schäden verursachen.
Allzu viele Angebote dieser Art gibt es nicht, weil der bürokratische Aufwand aus Bankensicht in keinem lohnenden Verhältnis zu den Einnahmen steht. Eine andere Möglichkeit ist das Verpfänden bereits bestehender (Miet-) Kautionskonten oder eines Sparkontos. Wichtig ist hierbei, bei der kontoführenden Bank ein Sperrvermerk einzurichten, damit Vermieter nur bei Mieter-Zustimmung auf das Geld zugreifen können.
Mietkautionsbürgschaften von Versicherungsgesellschaften
Eine Alternative, die immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist die bereits erwähnte Mietbürgschaft. Sie kann nicht nur von Banken oder Bürgen aus dem Familien- oder Freundeskreis übernommen werden, wenn Mieter nicht mehr selbst für Kosten aufkommen (können). Zunehmend werben professionelle Anbieter von Mietkautiondbürgschaften um die Gunst von Mietern – und Vermietern, denn sie müssen dem Ansatz ebenfalls zustimmen. Hinter den Angeboten stehen meist Versicherungsgesellschaften, die im Ernstfall für Kosten haften, für die sonst die klassische Mietkaution genutzt würde.
Mieter zahlen im Gegenzug einen jährlichen Beitrag in Höhe eines gewissen Prozentsatzes der Kautionssumme. Die Zahlungsintervalle und Laufzeiten der Bürgschaften können Einfluss auf die Beitragshöhe haben. Vermieter wiederum erhalten von den Versicherern statt der Mietkaution eine Urkunde, die als Haftungsgarantie dient. Möglich sind solche Bürgschaften sowohl für private wie gewerbliche Mietverhältnisse. Die Abwicklung erfolgt in der Regel schnell und unbürokratisch.
Zudem können die Verträge kurzfristig gekündigt werden. Dann jedoch muss die Mietkaution in anderer Weise bereitgestellt werden. Der Vorteil für Mieter bei diesem Ansatz: Sie müssen nach Kündigung und Auszug nicht Monate warten, bis sie ihr Geld vom Vermieter zurückbekommen.