Die Finanzierung eines Eigenheims ist nach wie vor für viele Millionen Bundesbürger ein Lebensziel, dass sie gerne erreichen möchten. In den vergangenen Jahren haben zwei Faktoren dazu beigetragen, dass sich zahlreiche Familien tatsächlich den Wunsch nach den eigenen vier Wänden erfüllen konnten. Zum einen waren dies die in vielen Regionen und Städten durchaus noch moderaten Immobilienpreise und zum anderen die niedrigen Bauzinsen, die mittlerweile schon seit Jahren am Markt existieren.
Dennoch gibt es natürlich eine Reihe von Menschen, die sich kein Eigenheim leisten können oder zumindest der Meinung sind, dass die zu zahlende Kreditrate nur schwer tragbar wäre. Seit Anfang des Jahres gibt es mit dem Baukindergeld auch für diese Personen eine staatliche Förderung, die in die Eigenheimfinanzierung eingebunden werden kann.
Baukindergeld als Eigenheimförderung für Familien
Wie der Name bereits sagt, richtet sich das Baukindergeld ausschließlich an Familien mit Kindern. Diese haben es in den letzten Jahren immer schwerer, insbesondere in den Großstädten einen bezahlbaren Wohnraum zu finden, sei es zur Miete oder auch in Form eines Eigenheims. Dafür verantwortlich sind insbesondere die gestiegenen Miet- und Immobilienpreise. Durch das Baukindergeld möchte der Staat eben diese Familie unterstützen, damit sie sich vielleicht doch unter Berücksichtigung der staatlichen Förderung die eigenen vier Wände leisten können. Die Förderung ist durchaus beachtlich, denn bereits bei nur einem Kind erhält man ein Betrag von 1.200 Euro im Jahr. Auf die genauen Förderbeträge gehen wir in einem der folgenden Abschnitte noch näher ein.
Wer kann das Baukindergeld erhalten?
Grundsätzlich haben ausschließlich Familien die Möglichkeit, das Baukindergeld zu beantragen. Dies bedeutet, es muss mindestens ein im Haushalt lebendes und minderjähriges Kind vorhanden sein, damit die staatliche Förderung greift. Darüber hinaus gibt es Einkommensgrenzen zu beachten, die sich insbesondere nach der Anzahl der Kinder richten. Bei einem Kind beträgt die Einkommensgrenze 90.000 Euro pro Jahr.
Dieser Betrag liegt erheblich über dem momentanen Durchschnittseinkommen in Deutschland, welches sich auf ungefähr 35.000 Euro Brutto beläuft. Somit kommen also nicht nur Geringverdiener und Durchschnittsverdiener in den Genuss des Baukindergeldes, sondern durchaus auch Familien mit einem relativ guten Einkommen. Eine weitere Voraussetzung für die Beantragung des Baukindergeldes besteht darin, dass die staatliche Förderung ausschließlich genutzt werden darf, um damit eine Eigenheimfinanzierung zu unterstützen bzw. um den Erwerb einer Eigentumswohnung oder eines Hauses zu realisieren.
Wie viel Baukindergeld wird gezahlt?
Die interessanteste Frage für die meisten Familien besteht im Zusammenhang mit dem Baukindergeld natürlich darin, welche Förderbetrag in welchem Zeitraum gezahlt wird. Ein Vorteil des Baukindergeldes ist sicherlich, dass dieses sehr transparent ist und keine umständlichen Berechnungen erfolgen müssen. Stattdessen ist eindeutig geregelt, welche Förderbetrag die entsprechenden Familien erhalten, nämlich:
- 1 Kind: 1.200 Euro
- 2 Kinder: 2.400 Euro
- 3 Kinder: 3.600 Euro
Die jeweiligen Beträge beziehen sich auf ein Jahr. Falls Sie also beispielsweise zwei minderjährige Kinder im Haushalt haben, würden Sie jährlich pro Kind das Baukindergeld in Höhe von insgesamt 2.400 Euro erhalten. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die Förderung einerseits limitiert ist und zum anderen für zehn Jahre gezahlt wird. Ferner gibt es ab dem vierten Kind kein weiteres Baukindergeld, sodass maximal drei Kinder gefördert werden.
Aufgrund der Tatsache, dass die Bundesregierung zunächst einen begrenzten Betrag für die Förderung zur Verfügung gestellt hat, kann es durchaus passieren, dass dieser „Topf“ in einem oder zwei Jahren bereits ausgeschöpft ist. Daher ist es durchaus anzuraten, sich einmal intensiv mit der Möglichkeit der eigenen vier Wände zu beschäftigen und dann auch das Baukindergeld möglichst zügig zu beantragen.
Gibt es noch weitere Förderungen im Bereich Eigenheim?
Das Baukindergeld ist auf jeden Fall eine sehr interessante Förderung für Familien, die eine Eigenheimfinanzierung durchführen möchten. Immerhin erhalten Sie beispielsweise bei zwei Kindern über zehn Jahre hinweg einen Förderbetrag von insgesamt 24.000 Euro. Allerdings ist das Baukindergeld nicht die einzige Förderungsmaßnahme, die es – entweder speziell oder im Allgemeinen – im Zusammenhang mit dem Erwerb oder Bau eines Eigenheims gibt.
Eine weitere Förderung ist natürlich das sogenannte Wohnriester, denn dieses ist ebenfalls speziell zur Eigenheimförderung gedacht. Bei zwei Kindern können Sie dort rund 950 Euro jährlich an Förderung erhalten, denn diese Summe ergibt sich aus zwei Grundzulagen (Eltern) sowie zwei Kinderzulagen.
Vom Betrag her nicht ganz so attraktiv wie das Baukindergeld und das Wohnriester sind zwei weitere Förderungen, von denen sich allerdings nur eine speziell auf das Eigenheim bezieht. Gemeint ist die Wohnungsbauprämie, die Sie beispielsweise dann erhalten, wenn Sie einen Bausparvertrag bedienen und sich Ihr Einkommen auf unter 25.600 Euro jährlich beläuft. Allerdings beträgt der maximale Förderbetrag weniger als 100 Euro im Jahr, was insbesondere Vergleich zum Baukindergeld und zum Wohnriester natürlich als relativ gering erscheint. Verschenken sollten Sie diese staatliche Zulage allerdings auch nicht, wenn Sie zu den förderberechtigten Personen zählen.
Eine weitere Fördermöglichkeit ist die Arbeitnehmer-Sparzulage, die dann gezahlt wird, wenn Sie VL-Leistungen in einen vermögenswirksamen Sparvertrag fließen lassen. Dort gibt es allerdings ebenfalls Einkommensgrenzen zu beachten, die sich auf 17.900 Euro (Ledige) bzw. 35.800 Euro (Verheiratete) belaufen.
Fazit: Eigenkapital ausbauen mit dem Baukindergeld
Das Baukindergeld ist auf jeden Fall eine hilfreiche Unterstützung für Familien, die gerne eine Eigenheimfinanzierung durchführen möchten und denen es vielleicht noch etwas an Eigenkapital mangelt. Wird das Baukindergeld beantragt und genehmigt, können die Eltern mit einem Förderbetrag von 12.000 Euro pro Kind in zehn Jahren rechnen. Daher ist das Baukindergeld optimal geeignet, um es als zusätzliches Eigenkapital mit in die Baufinanzierung einzubinden. Im Idealfall können so innerhalb von zehn Jahren 36.000 Euro in die Immobilienfinanzierung einfließen.