Eine Umschuldung ist in vielen Fällen eine sinnvolle Maßnahme, weil der Kreditnehmer dadurch beispielsweise Zinsen einsparen oder eine bessere Übersicht über seine finanziellen Verpflichtungen erhalten kann. Allerdings ist die Umschuldung natürlich fast immer mit der Aufnahme eines neuen Kredites verbunden, sodass der jeweilige Kunde eine ausreichende Bonität haben muss.
Meistens ist dies kein Problem, insbesondere dann nicht, wenn der Kreditsuchende einer regelmäßigen Tätigkeit in Form einer abhängigen Beschäftigung nachgeht. Manchmal kann die Umschuldung allerdings zum Problem werden, beispielsweise unter der Voraussetzung, dass sich der Antragsteller noch in der Probezeit befindet. Daher stellt sich die durchaus interessante Frage, ob eine Umschuldung trotz Probezeit möglich ist oder nicht?
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Hintergrund: Worum handelt es sich bei der Umschuldung?
Von einer Umschuldung wird im Finanzierungsbereich immer dann gesprochen, wenn ein Darlehen oder mehrere Kredite durch eine neue Finanzierung ersetzt werden. Bei der Umschuldung lösen Sie also ein bestehendes Darlehen – in der Regel vorzeitig – ab und nehmen gleichzeitig einen neuen Kredit auf. Umschuldungsmaßnahmen können sehr sinnvoll sein, denn oftmals kann der Kunde beim neuen Darlehen gegenüber dem alten Kredit Zinsen einsparen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass manche Banken für die vorzeitige Ablösung eine Zinsentschädigung verlangen, die natürlich gegen die zukünftige Zinsersparnis gerechnet werden muss.
In der Praxis finden Umschuldungen insbesondere aus den folgenden Gründen und in den nachfolgenden Bereich vor:
- Zinskosten zukünftig verringern
- Umschuldung vom Dispositionskredit in einen Ratenkredit
- Umschuldung bei Immobilienkrediten
- Ersetzen mehrere kleinere Kredite durch einen größeren Kredit (bessere Übersicht über die Raten)
Welche Voraussetzungen sind an die Umschuldung geklopft?
Wie wir im vorherigen Abschnitt erläutert haben, bedeutet eine Umschuldung im Grunde immer, dass neben der Ablösung des bisherigen Kredites ein neues Darlehen aufgenommen werden muss. Für die kreditgebende Bank ist die Umschuldung also gleichbedeutend mit der Neuaufnahme eines Darlehens, sodass in diesem Fall auch die gleichen Maßstäbe angelegt werden. Dies bedeutet, dass der Kreditgeber zunächst ausführlich die Bonität des Kunden überprüft, bevor der Kredit genehmigt und die Umschuldung damit realisiert werden kann. Es kommt also vor allem auf die Kreditwürdigkeit des Kunden an, ob die Umschuldung letztendlich erfolgreich durchgeführt werden kann oder nicht.
Damit die Bank die Kreditwürdigkeit beurteilen kann, bedient sie sich in aller Regel der folgenden Informationen:
- SCHUFA-Auskunft
- Einkommen
- Sicherheiten / Vermögen
Der Punkt Schufa ist relativ schnell abgehakt, denn die Bank kann durch die SCHUFA-Auskunft schnell beurteilen, ob von dieser Warte aus betrachtet der Kreditvergabe etwas im Wege steht oder nicht. Dies wird im Grunde nur dann der Fall sein, falls sich negatives Merkmal in der SCHUFA befindet. Etwas komplizierter ist die Beurteilung des Einkommens, denn hier sind mehrere Faktoren zu berücksichtigen. Zunächst einmal ist es wichtig, dass die Höhe des Einkommens ausreicht, um nach Abzug aller monatlichen Ausgaben noch ein ausreichend frei verfügbares Einkommen zu haben, von dem die Kreditrate gezahlt werden kann. Zu diesem Zweck lassen sich zahlreiche Banken eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung erstellen.
Die Höhe des Einkommens ist allerdings nicht das einzige Kriterium, welches die Bank anlegt, um insgesamt zu beurteilen, ob das Beschäftigungsverhältnis nebst Einkommen ausreichend ist. Darüber hinaus vergeben zahlreiche Banken Kredite nur an abhängig Beschäftigte, also nicht an Selbstständige oder Freiberufler. Demzufolge haben Sie besonders gute Chancen auf einen Kredit und somit auch die Umschuldung, wenn Sie einer abhängigen Beschäftigung nachgehen. Allerdings gibt es auch diesbezüglich noch Einschränkungen, denn in der Regel muss ein unbefristeter Arbeitsvertrag vorlegen oder zumindest ein Arbeitsvertrag, bei dem die Probezeit bereits abgelaufen ist. Deutlich schwieriger wird es hingegen, falls Sie sich noch innerhalb der Probezeit befinden, also gerade erst eine neue Stelle angetreten haben.
Umschuldung trotz Probezeit häufig problematisch
Bei den meisten Banken ist nicht nur die abhängige Beschäftigung eine Grundvoraussetzung für die Vergabe eines Darlehens, sondern darüber hinaus muss der Kreditsuchende häufig ein unbefristetes Arbeitsverhältnis haben und sich nicht mehr in der Probezeit befinden. Gerade nach dem Antreten einer neuen Stellung kommt es allerdings häufiger zum Finanzierungsbedarf, weil beispielsweise durch den Arbeitgeberwechsel ein Umzug erfolgte und neue Anschaffungen getätigt werden müssen. Daher ist es gar nicht ungewöhnlich, dass Arbeitnehmer innerhalb der Probezeit einen Finanzierungswunsch haben.
Für die Banken ist die Probezeit allerdings ein besonderes Risiko, denn der Arbeitsplatz ist während dieses Zeitraums alles andere als sicher. Der Arbeitgeber kann nämlich für gewöhnlich innerhalb der Probezeit jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen. Der Wegfall des Einkommens stellt demzufolge ein erhebliches Risiko dar, denn anschließend ist davon auszugehen, dass der Kreditnehmer seine Raten voraussichtlich nicht mehr wie geplant zahlen kann. Ob die Bank also auch an Arbeitnehmer innerhalb der Probezeit einen Kredit vergibt, hängt letztendlich von deren individueller Entscheidung ab.
Die Höhe des Einkommens spielt in dieser Hinsicht meistens keine Rolle, denn wird das Vertragsverhältnis vorzeitig beendet, weil der Arbeitnehmer innerhalb der Probezeit gekündigt wird, fällt das Gehalt so der so weg. Einzig und allein die Tatsache, dass ein höheres Einkommen natürlich anschließend mit einem höheren Arbeitslosengeld verbunden ist, kann in diesem Punkt den Ausschlag geben.
Noch in der Probezeit: Was kann ich tun?
Selbst wenn Sie sich noch in der Probezeit befinden, gibt es durchaus einige Maßnahmen, die Sie ergreifen können, um die Chance auf einen Kredit zu erhöhen. Dazu gehört zum Beispiel, dass Sie der Bank Sicherheiten anbieten, falls dies möglich ist. Sind keine Wertpapiere oder Sparguthaben vorhanden, bietet sich beispielsweise die Option an, einen Bürgen zu stellen. Dabei handelt es sich häufig um einen Familienangehörigen oder um den Ehepartner, der dann gegenüber der Bank die Verpflichtung übernimmt, im Schadensfall für die Forderung aufzukommen.
Eine zwar etwas ungewöhnliche, aber dennoch bestehende Möglichkeit ist es, den Arbeitgeber darum zu bitten, eine Art Erklärung abzugeben, dass Sie auch nach der Probezeit weiter beschäftigt werden. Diese Option kommt vor allem dann infrage, wenn Sie nur noch wenige Wochen bis zum Ende der Probezeit haben, sodass der Arbeitgeber in aller Regel bereits eine Entscheidung getroffen hat, ob Sie anschließend weiter beschäftigt werden oder nicht.
Sollten beide zuvor beschriebenen Möglichkeiten nicht infrage kommen, sodass die Bank den Kredit innerhalb der Probezeit ablehnen würde, könnten Sie es bei speziellen Anbietern sogenannter Minikredite versuchen. Dies macht allerdings nur unter der Voraussetzung Sinn, dass Sie einen relativ geringen Darlehensbetrag benötigen, der sich nicht oberhalb von 1.000 Euro bewegen sollte. Darüber hinaus kann auch die Nutzung einer Kreditkarte nebst Verfügungsrahmen eine Option sein, ebenso wie die Inanspruchnahme des Dispositionskredites.
Ein Kredit ohne SCHUFA macht an dieser Stelle übrigens keinen Sinn, denn in diesem Fall ist nicht eine negative SCHUFA Ihr Problem, sondern ein unsicheres Einkommen. Gerade Anbieter schufafreier Kredite legen jedoch besonders großen Wert auf das Einkommen, da die SCHUFA zur Prüfung der Bonität wegfällt.