Tipps zum Kreditantrag
Wer im Internet einen Kredit beantragen möchte, der kann beim Ausfüllen des Kreditantrags Vieles falsch, aber natürlich auch Einiges richtig machen. In manchen Fällen können kleine Zusatzangaben und Informationen, beispielsweise zu den finanziellen Verhältnissen des Kreditnehmers, bereits ausschlaggebend für die gewünschte Kreditzusage sein. Der folgende Artikel beinhaltet zahlreiche Tipps für das richtige Ausfüllen eines Kreditantrags undgeht darauf ein, welche Angaben und Auskünfte für eine positive Kreditentscheidung besonders vorteilhaft sein können.
Der Kreditantrag
Wenn Sie einen Kreditantrag stellen, sollten Sie sich vorher genau überlegen, wofür Sie das Geld benötigen. Denn je genauer Sie Ihre finanziellen Verhältnisse darlegen, desto eher haben Sie eine Chance auf eine positive Kreditentscheidung. Achten Sie außerdem darauf, dass Sie alle benötigten Unterlagen fristgerecht einreichen.
Zudem sollten Sie sich über die jeweiligen Kreditkonditionen informieren und vergleichen. So können Sie sicherstellen, dass Sie den günstigsten Kredit finden. Bei der Auswahl des Kreditgebers sollten Sie außerdem darauf achten, dass er seriös ist.
Wichtige Unterlagen für den Kreditantrag
Für den Kreditantrag benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:
- Kontoauszug
- Lohn- oder Gehaltsnachweis
- Einkommenssteuerbescheid
- Kreditwürdigkeitsprüfung
Um eine Kreditwürdigkeitsprüfung durchführen zu können, benötigt der Kreditgeber in der Regel folgende Unterlagen:
- Personalausweis
- Aktueller Kontoauszug
- Lohn- oder Gehaltsnachweis
- Einkommenssteuerbescheid
- Kreditantrag stellen
Wenn Sie einen Kreditantrag stellen möchten, können Sie dies entweder direkt bei Ihrer Bank oder bei einem anderen Kreditgeber tun. Achten Sie darauf, dass Sie alle benötigten Unterlagen fristgerecht einreichen.
Vergleichen Sie außerdem die Kreditkonditionen verschiedener Kreditgeber, um den günstigsten Kredit zu finden. Bei der Auswahl des Kreditgebers sollten Sie außerdem darauf achten, dass er seriös ist.
Die richtige Angabe der Einkommensverhältnisse
Bei der Bewertung einer Kreditanfrage kommt es nach den Angaben zum gewünschten Kredit, vor allem auf die vom Kreditnehmer genannten Einkommensverhältnisse an. Die Einkommensverhältnisse müssen stets ausreichen, um eine von der Bank geforderte Kapitaldienstfähigkeit darzustellen, welche Grundvoraussetzung für die Kreditzusage ist.
Als Kreditnehmer sollte man daher wissen, wie man seine persönliche Einkommenssituation bestmöglich, aber natürlich wahrheitsgemäß, darstellt. Ein häufig gemachter Fehler ist das „Vergessen“ von Weihnachts- und Urlaubsgeld, wobei diese Angabe für die Bonitätsbewertung sehr wichtig sein kann.
Da in den meisten Kreditanträgen lediglich eine Angabe des monatlichen Nettoeinkommens gefordert wird und es zum Teil keine Felder für zusätzliche Einnahmen gibt, wissen viele Kreditinteressenten nicht, wo sie ihr Weihnachts- und gegebenenfalls auch ihr Urlaubsgeld eintragen sollen.
In der Praxis erhalten viele Arbeitnehmer rechnerisch ganze 13 Monatsgehälter, was man dem Kreditgeber natürlich nicht verschweigen sollte. Zur richtigen Angabe der Einkommensverhältnisse sollte man daher sämtliche Einnahmen zusammenrechnen und anschließend durch 12 Monate teilen. Folgendes Beispiel macht deutlich, weshalb sich diese Vorgehensweise positiv auf die Kreditentscheidung auswirken kann.
- Monatliches Nettoeinkommen: 1.900,00 Euro
- Urlaubsgeld: 950,00 Euro
- Weihnachtsgeld: 950,00 Euro
- Jährliches Nettoeinkommen: 24.700,00 Euro
24.700,00 Euro : 12 Monate = 2.058,00 Euro
-> Gibt der Kreditnehmer lediglich sein monatliches Nettoeinkommen an, so liegt seine monatliche Liquidität insgesamt 158,00 Euro unter dem tatsächlichen Jahreseinkommen. Wenn die Bank bewerten soll, ob eine geforderte Kreditrate von einem Kreditnehmer getragen werden kann oder nicht, so können diese 158,00 Euro durchaus von entscheidender Bedeutung sein (insbesondere, wenn der Kreditnehmer bereits weitere Verpflichtungen besitzt oder es sich um einen hohen Kreditbetrag von 20.000,00 Euro oder höher handelt).
Zusatzsicherheiten sollten dem Kreditgeber stets angeboten werden
Bei einigen Kreditanträgen haben Kreditnehmer die Möglichkeit, Angaben zur Bereitstellung von möglichen Zusatzsicherheiten zu machen. Unabhängig von der Tatsache, ob Zusatzsicherheiten im weiteren Verlauf der Antragsbearbeitung gefordert werden oder nicht, sollte man als Kreditnehmer in jedem Fall seine Bereitschaft erklären, insbesondere wenn es beispielsweise freie Grundschulden oder abtretbares Sparguthaben gibt. Zum Teil kann man als Kreditnehmer auch angeben, dass man sich durchaus vorstellen könnte, den gewünschten Kredit durch die Miteinbeziehung eines Bürgen abzusichern.
Die Bereitschaft zur Kreditabsicherung macht beim Kreditgeber auf jeden Fall einen positiven Eindruck, weshalb man als Kreditnehmer in diesem Bereich lieber eine Angabe zu „viel“ als eine Angabe zu wenig machen sollte. Ziel des Kreditantrages ist es schließlich, das gewünschte Kreditvorgaben bestmöglich gegenüber dem Kreditgeber zu präsentieren. Zusatzsicherheiten können oftmals das „Zünglein an der Waage“ für eine positive Kreditentscheidung sein, insbesondere dann, wenn die Bonität des Kreditnehmers nicht „perfekt“ ist und beispielsweise Abstriche aufgrund eines erst kürzlich vorgenommenen Jobwechsels gemacht werden müssen.
Bestehende Verpflichtungen sind ein sensibles Thema
Ein sehr wichtiges und sensibles Thema ist der richtige Umgang mit bestehenden Verpflichtungen. Der Kreditinteressent wird bei jedem Kreditantrag aufgefordert, Angaben zu bestehenden Verpflichtungen, beispielsweise anderen Kreditverträgen oder Unterhaltsforderungen, anzugeben.
Die bestehenden Verpflichtungen mindern die monatliche Kapitaldienstfähigkeit und können ab einem gewissen Maß für eine negative Bonitätseinschätzung sorgen. Es ist daher enorm wichtig, dass man als Kreditnehmer weiß, welche Verpflichtungen man angeben muss und welche nicht. Grundsätzlich muss man sich als Kreditnehmer erst einmal die Frage stellen, welche Verpflichtungen für die Bank ersichtlich sein könnten, da beispielsweise ein SCHUFA-Eintrag besteht.
Um dies zu überprüfen, kann man sich als Kreditnehmer natürlich selbst eine SCHUFA-Auskunft einholen. Es ist sehr wichtig, dass gegenüber dem Kreditgeber keine aus der SCHUFA ersichtlichen Verpflichtungen verschwiegen werden, da dies schnell als eine Art „Täuschungsversuch“ gewertet werden könnte und in jedem Fall einen negativen Beigeschmack besitzt.
Ausnahmen können höchstens dann gemacht werden, wenn ein Kredit zur Umschuldung beziehungsweise Ablösung eines anderen Kredites aufgenommen werden soll. Die Rückzahlungsrate des alten Kredites kann in einem solchen Fall bewusst weggelassen werden, da die gleiche Verbindlichkeit die monatliche Liquidität ansonsten doppelt belasten würde. Um in einem solchen Szenario auf Nummer sicher zu gehen, sollte man dem Kreditgeber mitteilen, dass der gewünschte Kredit zur Ablösung einer bereits bestehenden Kreditverpflichtung aufgenommen werden soll.
Fazit:
Das Ausfüllen des Kreditantrags ist keine Sache, welche man einfach auf die „leichte Schulter“ nehmen sollte. Schon kleine Angaben und Zusatzinformationen können zwischen Kreditzusage und Kreditablehnung entscheiden, weshalb man sich unbedingt die notwendige Zeit nehmen sollte, um das gewünschte Kreditvorhaben als auch die persönliche finanzielle Situation bestmöglich darzustellen.
Hierbei ist es vor allem wichtig, dass man die eigene Einkommenssituation vollständig darstellt, damit die Bank eine möglichst positive Bewertung der Bonität durchführen kann. Auch Themen wie „Zusatzsicherheiten“ oder „bestehende Verpflichtungen“ sind sehr wichtig und sollten aus diesem Grund gut durchdacht werden.